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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 20:49:50 *
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Autor Thema: Mein Gehalt wurde zuviel gefandet  (Gelesen 367 mal)
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Smeher
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« am: 01. Juli 2008, 10:53:07 »

Mein Arbeit gegeber ( leifirma) hat meine gläubiger zuviel überwiessen und weigersich zu koregieren das ihr ein bild habt
ich habe eine unterhaltpfischtige person und laut §850 a dürften sie nur 150€ pfanden und die haben 850€ gepfandet ich weiss nicht was ich tun soll mit dem rest zum sterben zuviel und ...... cry
hilfe hilfe  Oh_no
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paps
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« Antworten #1 am: 01. Juli 2008, 20:07:11 »

den Arbeitgeber unter Fristsetzung schriftlich auffordern gemäß Pfändungstabelle das restliche Gehalt auszuzahlen.

Ist es möglicherweise eine Pfändung aus offenen Unterhaltsforderunegen?
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Feuerwald
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« Antworten #2 am: 01. Juli 2008, 21:19:44 »

"hilfe hilfe "

öhm,
wie hoch war denn das Nettoarbeitseinkommen? Wieso weisen Sie auf § 850a ZPO hin ?

Ferner, was für eine Pfändung liegt denn vor? Gewöhnliche Forderungspfändung oder evtl. eine aus einem Delikt (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) bzw. - wie Paps schon schreibt - eine Unterhaltsforderungen ?

Gruss
Feuerwald
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 01. Juli 2008, 21:21:02 »

"ich habe eine unterhaltpfischtige person"

... und hat diese Person ggf. eigene Einkünfte?
Was steht denn im Pfändungs/Überweisungsbeschluss?
 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 01. Juli 2008, 21:21:02 »


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Smeher
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« Antworten #4 am: 07. Juli 2008, 23:34:47 »

Das ist eine gewönliche Pfandung und keine unterhalts pfandung ich habe jetzt ist ermein Ermaliger arbeitgeber eine Frist gesetz aber rejagirt nicht und was nun ? dntknw
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paps
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« Antworten #5 am: 08. Juli 2008, 19:50:26 »

schriftlich erinnern ; 1 Woche Frist; rechtliche schritte androhen.

Nach der Woche + 2 Tage zum Anwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft.
Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie auch direkt beim Arbeitsgericht vorsprechen.
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Mfg Paps

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