Hallo nochmal,
es haben sich wieder probleme ergenben.
Naja das was raus kam ist das mein Th fest der überzeugung sei das ich Ihm meinen Teil des Guthabens überlassen muss.
Ansonsten würde er die Nachtragsverteilung beantragen. Ist das überhaupt möglich?
Er gibt mir jetzt zwei möglichkeiten:
Zitat:"
1. Sie zahlen Ihren hälftigen Anteil aus das Verfahrenskonto
und der TH muss das Insolvenzgericht nicht um Klärung bemühen.
Sollten Sie den Bertrag nicht freiwillig herausgeben, beantragt der TH auf jeden Fall
2. die Nachtragsverteilung
Mit Beschluss der Nachtragsverteilung wird erneute Insolvenzbeschlag hergestellt und sie müssen den Bertrag in die Masse zahlen. da Sie ansonsten Ihre Restschuldbefreiung gefährden.
Teilen Sie mir bitte kurzfristig mit, wie Sie in der Sache verfahren wollen.
Zitat ende.
So das ganze macht mir um erlich zu sein ein wenig bange

Ich möchte meine Befreiung gefährden, aber mich auch nicht vom TH an der Nasse herumführen lassen.
Wäre nett wenn Ihr mir einen Rat geben könnten