Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 02:38
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:38:21 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Pfändungsfreigrenze im 5. Jahr  (Gelesen 1001 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Bruno
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 28. August 2009, 16:50:08 »

Hallo!

Mitte Dez. endlich vier Jahre schon geschafft....

Wie läuft das nun mit der Verpfändung im 5. und 6. Jahr mit den 10% und 15%

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...

Grüssle und allen ein schönes wochenende!



Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 28. August 2009, 20:15:30 »

Wann wurde das Verfahren aufgehoben?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Bruno
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 30. August 2009, 12:39:00 »

Zitat: " Die Laufzeit der Abtretung (Wohlverhaltenperiode) beträgt sechs Jahre und beginnt mit Wirkung vom 16.12.2005.
Die Dauer der Wirksamkeit von Verfüngungen nach § 114 InsoO beträgt mit zwei Jahre.
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #3 am: 30. August 2009, 13:22:31 »


-> § 292 InsO -> 5. und 6. Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens -> und bis dahin könnte die RSB schon erteilt worden sein. Es ist also nicht relevant wann Ihr Verfahren eröffnet wurde sondern wann es aufgehoben wurde.


Gespeichert

paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 30. August 2009, 16:57:33 »

zur Verdeulichung:
16.12.05 eröffnet
31.12.06 aufgehoben.

Beginn des ersten Jahres am 01.01.07
Ablauf des 4. Jahres 01.01.11

Sie würden also für 2010 noch 10% zurückbekommen, sofern die TH und Gerichtskosten gezahlt sind.
Für 2011 bekommen Sie nichts mehr, da die Abtretungsphase am 16.12.11 beendet ist.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. August 2009, 16:57:33 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Bruno
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #5 am: 31. August 2009, 18:46:06 »

...verstanden.

die Aufhebung war am 23.10.2006

Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2862 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz