Wichtig ist das deshalb, da die Prüfung auf Grundlage der PKH Richtlinien erfolgt.
Somit Ihr Einkommen schon eine nicht unerhebliche Relevanz hat.
Dann muß er sich eben für die 48 Monate proforma von seiner Frau scheiden lassen, bis die Kosten erlassen wurden und beide dann wieder heiraten?
edit: oder darf der TH bzw. das Gericht die Frau dazu zwingen, Unterhaltsansprüche gegen ihn anzumelden? ich kenn mich mit Scheidungsrecht nicht so gut aus, vielleicht gibt es § wo die Frau freiwillig auf Unterhalt verzichten kann?