Nun schmeiße ich mal wieder eine Frage in den Raum

Es handelt sich um ein "Freizeitgrundstück". Spätestens, nach meinem Insolvenzverfahren möchte ich mir so eines kaufen. Ich sehe es bei einem Kollegen von mir, der hat sich ein Freizeitgrundstück gekauft, und ein kleines Wochenendhaus darauf gebaut. Am Wochenende grillen wir immer dort (wenn das Wetter mitspielt)
Preis liegt bei etwa 2500,00€ schätze ich + Das was man natürlich darauf bauen möchte.
Mein IV schreibt das ich es in der WVP, also nach Aufhebung des Verfahrens kaufen könnte wenn ich wollte. Aber das ist mir etwas
zu risikant. Sodass ich warten möchte, bis auch tatsächlich mein Insolvenzverfahren vorbei ist.
Nun stellt sich die Frage: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung:
Wann kann ich soetwas problemlos kaufen,
ohne das ein Gläubiger mir noch was kann?
Würde das Geld dann in den nächsten Jahren hart zusammensparen, wäre echt ein kleiner Traum der in Erfüllung gehen würde.
Mitte 2015 (müsste) das Insolvenzverfahren vorbei sein.
Gruß,
KSC