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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:39:38 *
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Autor Thema: "Vermögen" bilden, nach Insolvenz?!  (Gelesen 1124 mal)
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KSC


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« am: 14. April 2010, 21:00:32 »

Nun schmeiße ich mal wieder eine Frage in den Raum  coffee

Es handelt sich um ein "Freizeitgrundstück". Spätestens, nach meinem Insolvenzverfahren möchte ich mir so eines kaufen. Ich sehe es bei einem Kollegen von mir, der hat sich ein Freizeitgrundstück gekauft, und ein kleines Wochenendhaus darauf gebaut. Am Wochenende grillen wir immer dort (wenn das Wetter mitspielt)

Preis liegt bei etwa 2500,00€ schätze ich + Das was man natürlich darauf bauen möchte.

Mein IV schreibt das ich es in der WVP, also nach Aufhebung des Verfahrens kaufen könnte wenn ich wollte. Aber das ist mir etwas
zu risikant. Sodass ich warten möchte, bis auch tatsächlich mein Insolvenzverfahren vorbei ist.

Nun stellt sich die Frage: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung:

Wann kann ich soetwas problemlos kaufen, ohne das ein Gläubiger mir noch was kann?

Würde das Geld dann in den nächsten Jahren hart zusammensparen, wäre echt ein kleiner Traum der in Erfüllung gehen würde.

Mitte 2015 (müsste) das Insolvenzverfahren vorbei sein.
Gruß,
KSC
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makro
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« Antworten #1 am: 14. April 2010, 21:54:59 »

Wie oft eigentlich noch? Ja, du kannst auch während der WVP. Ich verstehe nicht warum du immer und immer wieder die gleichen Fragen stellst?

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Nach-Regelinsolvenz-Schrebergarten--5821.html#msg30442

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Vergleich-Wohlverhaltensphase-6025.html

Beide male wurde die Frage beantwortet!
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KSC


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« Antworten #2 am: 14. April 2010, 22:02:42 »

Während der WVP:

Dann kommt die Versagung und es wäre weg.

Zudem, ich hab die Kosten des Verfahrens stunden lassen, das würde ja dann wenn ichs nicht bezahlt hätte,
auch versteigert werden?!
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ThoFa
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WWW
« Antworten #3 am: 14. April 2010, 23:15:19 »

Hallo,

"Vermögen" bilden, ist nach der Insolvenz in der WVP problemlos möglich. Bei einer etwaigen Versagung der RSB ist es natürlich unglücklich, Vermögen zu haben, welches nicht "in die Tasche verschwinden" kann.

Die Verfahrenskosten werden analog zur PKH auch nach WVP für vier Jahre gestundet, danach völlig erlassen. Kommt man nun zu Vermögen, kann es durchaus sein, dass die Kostenstundung aufgehoben wird.

MfG

ThoFa
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Tags: Insolvenzverfahren  Restschuldbefreiung  Vermögen 
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