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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 13. März 2010, 14:09:15 *
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Autor Thema: Vermutlich Okt., Nov. Vorladung zur EV; UG von Vorteil?  (Gelesen 278 mal)
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Leopold Bloom
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« am: 27. Juni 2009, 00:49:49 »

Hallo,
ich habe im Moment einen Job als HV.
Vermutlich werde ich im Okt./Nov. zur abgabe der EV vorgeladen.
Ich kann nicht einschätzen, wie meine Auftraggeber darauf reagieren würden.

1. Überlegung: Was passiert, wenn ich einige Zeit vor Abgabe der EV eine UG (haftungsbeschränkt) gründe und sämtliche Provisionen über die UG laufen?
Dann müsste ich m.W. lediglich die UG als meinen Schuldner angeben.

Ich gehe davon aus, dass dann 2/3 der Gehaltsbezüge über 1.000 € gepfändet würden.
Weiter gehe ich davon aus, dass der Gesellschafteranteil von 1 € nicht gepfändet würde, da unwirtschaftlich.
Drittens gehe ich davon aus, dass meine Auftraggeber weiter nichts davon erfahren würden.

2. Könnte ich die EV dazu nutzen, um einen Insolvenzantrag zu stellenals Privatperson.
Die UG wäre davon dann nicht betroffen.
Was hat der Insolvenzantrag für Konsequenzen,  die über die EV hinausgehen?

Meint ihr, dass das ein gangbarer Weg ist?

3. habe ich noch eine eigene Geschäftsidee, die zu meiner HV in keinster Weise in Widerspruch steht und wo ich mich nicht scheuen würde, meine Auftraggeber darüber zu informieren.
Diese Firma möchte ich unter dem Dach der UG aufbauen.

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 27. Juni 2009, 00:52:52 von Leopold Bloom » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 27. Juni 2009, 11:56:18 »

hallo,
ich denke es kommt auf die Zusammensetzung Deiner UG an. Eine UG soll ja rechtlich einer GmbH gleichgestellt werden oder sein. Wenn Du Vermögen an der UG hast ist das pfändbar bzw musst du es zur Abgabe der EV angeben. Dann ist die Kohle weg. Wenn du als Gehaltsempfänger in der UG angestellt bist ist nur der pfändbare Betrag Deines Gehaltes in Gefahr.
Da aber die UG noch ganz frisch am Markt ist wird es da wohl keine Aussagen zu geben.
Ich habe mich mit dem gleichen Thema beschäftigt und kam nicht weiter. Ich denke hier ist eine Ldt. immernoch erste Wahl.

LG
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Leopold Bloom
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« Antworten #2 am: 27. Juni 2009, 13:06:39 »

hallo,
ich denke es kommt auf die Zusammensetzung Deiner UG an.
...
Wenn du als Gehaltsempfänger in der UG angestellt bist ist nur der pfändbare Betrag Deines Gehaltes in Gefahr.
...
Da aber die UG noch ganz frisch am Markt ist wird es da wohl keine Aussagen zu geben.
...
Ich habe mich mit dem gleichen Thema beschäftigt und kam nicht weiter. Ich denke hier ist eine Ldt. immernoch erste Wahl.

LG
baggerbob

Danke für die Antwort.
Ich bin alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer.
Tätig bin ich als HV.
Folgende Konstruktion für den Geschäftsführervertrag erscheint mir sinnvoll und hnachhaltig:

Also kein Fixes Gehalt, sondern abhängig von dem, was der GF der UG einbringt.

1/3 der Provision die ich einwerbe als Gehalt. Minimales Grundgehalt, das angerechnet wird.
1/3 Lohnnebenkosten
1/3 Werbungskosten.

Wenn ich also für 3.000 € Provisionen einwerbe, dann gehen 1.000 als Gehalt, 1.000 für Werbungskosten und 1.000 für Lohnnebenkosten.
Das erscheint mir als eine solide Finanzierung, natürlich bleibt am Jahresende ein Gewinn übrig, an dem sich zunächst mal das FA labt, von dem übrig bleibenden Rest holen sich 2/3 die Gläubiger und 1/3 geht in die Rücklagen.
Eigentlich bin ich da recht optimisdtisch, weil die UG wäre dann meine existenz und Existenzvernichtung machen die Gerichte äusserst ungern.

Mit der Ltd. habe ich mich noch nicht beschäftigt, aber danke für die Anregung.

Ich hab vor allem deswegen an eine UG gedacht, weil ich rechne mit 1.000 € Gründungskosten, 1 € Stammkapital, 500 € Gründung und noch mal 500 € für eine ausgiebige Zusatzberatung, die wohl in meinem Fall erforderlich ist.
Bei einer LTD weiß ich nur, dass man mindestens 2.000 € braucht, sich einen Steuerberater in D und einen in GB leisten muss und einen Übersetzer dazu, weil für juristisches Fachenglisch reichen meine Kenntnisse wohl nicht aus.
Werde mich aber intensiver mit LTD. beschäftigen.

Gruß Leopold Bloom
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baggerbob
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« Antworten #3 am: 27. Juni 2009, 13:17:10 »

also soviel ich weiß, wenn Du alleiniger Gesellschafter bist, können Deine Gläubiger in Dein Firmenvermögen pfänden.
Bei einer UG schreibt ja der Gesetzgeber auch vor 20% des Gewinns auf das Stammkapital einzuzahlen. Somit wissen Deine Gläubiger, da ist immer mal Geld da.
Die Kosten für die Ldt sind schon so ungefähr wie Du beschrieben hast. Vorteil hier ist Du kannst das Ding konstruieren wie Du es haben willst.
Pfändungssicher!
Nachteil ist, die Ldt hat in D einen schlechten Ruf. Es kann sich fast jeder denken, dass Du Dreck am Stecken hast. Ist die Frage ob man damit Leben kann oder ob das die Kunden abschreckt.
Ich hab den Stein der Weisen auch noch nicht gefunden.

LG
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« Antworten #4 am: 02. Juli 2009, 14:24:59 »

Machen Sie mal, Leopold. Und in 6 Monaten möchten Sie wissen wie das mit der englischen Insolvenz funktioniert.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Juli 2009, 14:24:59 »

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Leopold Bloom
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« Antworten #5 am: 02. Juli 2009, 21:40:51 »

Machen Sie mal, Leopold. Und in 6 Monaten möchten Sie wissen wie das mit der englischen Insolvenz funktioniert.
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