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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:41:11 *
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Autor Thema: pfändbares einkommen  (Gelesen 774 mal)
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elga
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« am: 18. Januar 2012, 14:14:07 »

hallo,
ich hoffe, dass sich jemand hiermit auskennt.
ich mache eine umschulung über die rentenversicherung und bekomme übergangsgeld.
zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale. kann mir jemand sagen, ob die auch pfändbar ist?

danke für antworten
elga
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Insoman
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« Antworten #1 am: 18. Januar 2012, 14:23:54 »



zusätzlich erhalte ich eine reisekosten- und essnspauschale.

..m.E. sind dies Spesen, die unter §850a ZPO subsummierbar sind:

Zitat
§ 850a Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

..wären somit nicht pfändbar..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
elga
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2012, 15:04:25 »

kann es sein, dass der th dies anzweifelt und diese aufwandsentschädigung zu meinem übergangsgeld zuzieht?
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Schuldenheini
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2012, 15:43:22 »

Der TH hat nix anzuzweifeln......

Er muss den pfändbaren Betrag so ausrechnen wie es gesetzlich geregelt ist...fertig
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paps
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2012, 19:00:24 »

Es gibt da irgendwo eine Entscheidung, die darauf verweist, dass Aufwandsentschädigungen nur im Umfang der tatsächlich entstandenen Kosten pfändungsfrei sind.
(mE Speditionsfahrer, der 150,-?DM pro Tag hatte)
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2012, 19:00:24 »



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elga
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« Antworten #5 am: 19. Januar 2012, 18:57:43 »

es sind ja nur 144€. 74€ für die monatskarte und 70€ für verpflegung.
aber ich war heute beim th und er hat mir gesagt, dass diese aufwandsentschädigung aussen vor bleibt.

gruß elga
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