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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 20:28:59 *
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Autor Thema: privat insolvenz und neuer Lebenspartner  (Gelesen 5855 mal)
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Invincable
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« am: 08. Mai 2007, 21:50:40 »

Hallo Ihrs,

bin per zufall auf dieses Forum gestossen und finde es echt super. Kompliment.

Jetzt habe ich allerdings auch ein paar Fragen.

Aus meiner gescheiterten Ehe stammen ziemlich viele Schulden, ironischerweise von der Hochzeit, vom Auto was mittlerweile auf dem Schrottplatz steht und noch ein paar kleinigkeiten. Mein exmann zahlt 20 euro im monat ab da er eine umschulung macht. ich bin wegen der trennung bisher hatz4 und kann einfach nicht mehr zahlen. die schulden liegen mittlerweile beim inkassobüro und bald beim gericht.Kurz gesagtich bin kurz vor der Privaten Insolvenz Seit zweieinhalb jahren nun  bin ich getrennt und seit ein paar Monaten geschieden. Jetzt habe einen neuen Lebenspartner und wir denken drüber nach zu Heiraten.  Da es ja meine Schuulden snd und mein Insolvenzverfahren, müsste er doch eigentlich da aussen vor stehen. Oder kann er bei einer Heirat belangt werden? Ich kanns mir gerade nicht vorstellen, aber ich habe ehrlich keinen blassen schimmer. Können wir zusammen ziehen wie funktoniert das alles dann mit der Insolvenz?

fragende grüße Nicole
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paps
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« Antworten #1 am: 08. Mai 2007, 22:32:10 »

zu erst mal willkommen im Forum.

Die Hauptfrage läst sich schnell beantworten.

Nein. Ihr Lebenspartner/Ehemann (künftiger) hat nichts mit Ihren Schulden zu tun und kann deshalb auch nicht belangt werden.

Zu Ihren bestehenden Verbindlichkeiten müßten Sie etwas detaillierter schreiben.

Wie hoch sind die restlichen Verbindlichkeiten?
Aus der Hochzeit?
Autokredit. Haben Sie  gebürgt oder sind Sie 2.Kreditnehmer?
Kleinigkeiten?

Im übrigen denke ich nicht, dass mit 20,- Zahlung die Schuld auch nur einen Cent geringer wird, im Gegenteil.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Invincable
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« Antworten #2 am: 08. Mai 2007, 23:05:23 »

naja es sind insgesamt bestimmt an die 35.000  liegt wie gesagt beim inkasso und dort zahlt mein ex die 20 euro hin, ich kann meine vereinbarten raten nicht mehr zahlen deswegne liegts mittlerweile beim gericht.
Ich bin zweiter kreditnehmer.
die kleinigkeiten waren dispos die in den kredit mit eingefügt worden sind. ausserdem hat mein werter ex teilweise mit dem geld um sich geschmissen :-( (mit ein grund der trennung)
auch haben wir zwei mal die bank gewechselt da kamen also auch noch ein paar kosten hinzu.

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich unbesorgt mit ihm zusammen ziehen und "eine neue familie" gründen ( fehler aus der vergangenheit haben mich gelehrt, ich werde diese nicht wieder begehen).ich habe meine private insolvenz laufen und sein einkommen wird nicht mit angerechnet oder wie kann ich das verstehen?

« Letzte Änderung: 08. Mai 2007, 23:09:00 von Invincable » Gespeichert
paps
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« Antworten #3 am: 08. Mai 2007, 23:50:50 »

In etwa.
Er kann für Ihre Schulden nicht belangt werden. Das ist richtig.

Sein eigenes Einkommen spielt aber trotzdem bei der Berechnung des pfändbaren Betrages eine Rolle.
Derzeit bei Ihnen natürlich wegen ALGII-Bezuges nicht.

Ich wünsche eine schöne Hochzeitsfeier.  whistle
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Mfg Paps

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 08. Mai 2007, 23:50:50 »


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Invincable
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« Antworten #4 am: 09. Mai 2007, 00:09:35 »

Vielen Dank für die antwort :-)

Und für die lieben Wünsche...aber bis wir heiraten wird noch einiges an Zeit vergehen..erst mal will ich nen Job haben...

Gut, dann werde ich mal den gang zur Schuldnerberatung antreten. Ich werde bestimmt noch des öfteren Fragen haben.
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wonda
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« Antworten #5 am: 09. Mai 2007, 08:16:15 »

heißt das wenn man mit einem neuen partner zusammen leben würde und man muß in Insolvenz das auch sein Lohn bei der pfändung mit angerechnet wird???
dachte die ganze Zeit das dem nicht so ist  undecided
Dann macht das doch gar kein Sinn in der Zeit zusammen zu ziehen...
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 09. Mai 2007, 12:11:22 »

heißt das wenn man mit einem neuen partner zusammen leben würde und man muß in Insolvenz das auch sein Lohn bei der pfändung mit angerechnet wird???


der Lohn des Lebens- oder auch Ehepartner wird  pfändungstechnisch n i c h t  angerechnet. § 850c Abs. 4 ZPO lasse ich mal außen vor.

Eine Anrechnung kann jedoch beim Bezug von ALG II (sog. hartz IV) erfolgen, wenn eine sog. Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird. Das hat aber nichts mit Insolvenz oder Zwangsvollstreckung zu tun.

Mfg
Feuerwald



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Rocky
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« Antworten #7 am: 01. Juni 2007, 12:15:37 »

Na, der Beitrag ist auch genau mein Thema!

Zitat
§ 850c Abs. 4 ZPO lasse ich mal außen vor.
Diesen Paragraphen hab ich jetzt nicht so wirklich verstanden. Kann mir den jemand bitte ins Deutsche übersetzen???  gruebel

Lieben Dank

Rox
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 01. Juni 2007, 12:15:37 »


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sternschen29j
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« Antworten #8 am: 10. Oktober 2007, 10:08:20 »

Guten Tag zusammen,ich hoffe mir kann eine(r) dringend helfen!

Ich beziehe Hartz4 und mein Mann geht ganz normal arbeiten.  Er hat ein Insollvenz (wegen Privatschulden)und Ihm wird immer eine Lohnpfändung gemacht was er zieviel verdient.  Nun hat uns das Arbeitsamt diese Lohnpfändung angerechnet,und nicht berücksichtigt, wie ist es denn nun wirklich der eine sagt so der andere sagt so, wie kann ich mich denn nun verhalten ? Ist es denn richtig so,das dass Arbeitsamt die Lohnpfändung anrechnen darf sind immer hin jeden Monast 250€ die wir nun weniger haben :( . . ! Ich habe vorerst ein WIEDERSPRUCH eingereicht, bitte helft mir, bin total am ende!!!  :cry: :cry: :cry:


Sternschen28j@googlemail. com


lg Tanja
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« Antworten #9 am: 10. Oktober 2007, 13:39:37 »

Zwickmühle,
mal sehn ob "paps" dazu noch etwas schreiben kann.

Ich sehe ggf. folgednen Weg:

Sie und Ihr Mann (Kinder?) bilden vermutlich eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Sie haben als Bedarfsgemeinschaft einen ergänzenden Anspruch auf ALG II. Dem zugrunde liegt eine Bedarfsberechnung (Regelsätze, Zuschläge, Kosten der Unterkunft usw.). Diesen Betrag müsste Ihr Man m.E. vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Dazu ist jedoch ein Antrag gem.


§ 850f ZPO - Änderung des unpfändbaren Betrages

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn

a)  der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist

beim Insolvenzgericht zu stellen. Die Bedarfsberechnung gem. SGB II sollte dem Antrag beigefügt werden.


Wie hoch ist das Nettoeinkommen Ihres Mannes ?
Gibt es Kinder im Haushalt?
Werden Sie / Kinder als unterhaltspflichtige Person bei der Pfändung berücksichtigt ?

Gruss
Feuerwald

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Feuerwald
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« Antworten #10 am: 10. Oktober 2007, 13:55:54 »

Nachtrag

die Verfahrensweise der Ämter ist wohl strittig. Ein Widerspruch erscheint angebracht.

Es gibt einige Urteile, die dahin gehen, dass nur der tatsächlichen gem. § 850c ZPO unpfändbaren Betrag als verfügbares Einkommen zu werten ist, bspw.:

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 05.10.2005, AZ L 8 AS 58/05 ER
LSG Hamburg, Beschluss v. 09.02.2006, AZ L 5 B 346/05 ER AS

Vielleicht in einem der großen ALG II Foren nachfragen

Gruss
Feuerwald
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sternschen29j
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« Antworten #11 am: 10. Oktober 2007, 14:02:52 »

Hallöchen ! Also wir haben eine Tochter zusammen und lebt bei uns mit im Haushalt.  Wir haben am 05. Okt.  geheiratet und dem entsprechent wird ja der Pfändungsfreibetrag von 980,-€ auf glaube ca.  1500,-€ erlassen alles was drüber liegt wird gefändet.  Nur was ich eigentlich wissen wollte ob das Arbeitsamt die Lohnpfändung anrechnen darf oder nicht? Mein mann verdient Unterschiedlich je nach Arbeitstage, aber immer so ca.  1300,-€ Netto als Bedarfsgemeinschaft stehen uns 1319,26€ zu.  Normal hat mein Mann noch einen Gewissen freibetrag von nun 310,-€ da wir nun verheiratet sind.  Also muss uns doch dann ein Regelsatz von 1445,-€ zustehen da ja auch der Freibetrag nicht anzurechnen ist,richtig? Aber eigentlich gehts daran ob die Arge die Lohnpfändung als einkommen anrechnen darf oder nicht, sie versuchen sich mit mir zu streiten! Ich habe mal gelesen hier im Netz ,das eine Lohnpfändung nicht als Einkommen gerechnet und berücksichtigt werden darf,was stimmt denn nun??

lg im Voraus!!

Tanja :gruebel:
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« Antworten #11 am: 10. Oktober 2007, 14:02:52 »


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« Antworten #12 am: 10. Oktober 2007, 14:31:27 »

Also, bei 2 unterhaltspflichtigen Personen, Ehepartner und leibliches Kind, ist gem. Lohnpfändungstabelle (Spalte mit der Nummer 2) erst ab einem Nettobetrag von 1.569.- Euro überhaupt etwas pfändbar.

Kindergeld kommt noch dazu.

Und wenn Ihr Mann "so ca.  1300,-€ Netto" verdient, wäre davon nichts pfändbar. Folglich ist auch nichts in Abzu zu bringen, da ja nichts an den Treuhänder zu zahlen ist, Ihrem mann Fällt das gesamte Nettoeinkommen zu.

Nun müssen Sie ausrechnen, was Ihnen gem. dem SGB II insgesamt zusteht (erstmal ohne Abzüge von Einkommen).  Sind das diese "1319,26€" Euro ?

 
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2007, 14:35:43 von Feuerwald » Gespeichert

sternschen29j
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« Antworten #13 am: 10. Oktober 2007, 15:35:22 »

Hallo !

Also 1319,26€ steht uns zu vom Arbeitsamt, da ist aber schon Kindergelt mit Berechnet.  Wenn mein mann dann 1300,-€ Netto erhält muss uns das arbeitsamt nur noch 310,-€ an Freibetrag abziehen dann wären von seinen Lohn 990,-€ anzurechnen ,dann bekomme ich noch den Ausgleich was wir normal bekommen dürfen(1319,26€) das wären dann 329,26€ die ich noch vom Amt bekommen würde! Naja und das mit den Lohnpfändung war dafür den Monat weil wir da noch nicht verheiratet waren, da haben sie noch mal 213,-€ abgezogen  vom Lohn . .  Nun sind wir aber ab Okt. 07 verheiratet dann darf da nix mehr abgezogen werdenvom Lohn im monat Oktober,richtig ?

lg Tanja        :gruebel:
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Feuerwald
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« Antworten #14 am: 10. Oktober 2007, 17:36:24 »

Ok, rechnen wir mal ganze genau nach


Kaltmiete + Nebenkosten ? ...............
Heizkosten ohne Warmwasser ? ..............

Regelsatz 1 =  312,-
Regelsatz 2 = 312,-
regelsatz 3 =  208,-
----------------------------------------------------------------

= Summe   ...................................


Einzusetzendes Einkommen:

Lohn - 1.300,-
Kindergeld 154,-
Abzügllich
Freibetrag Erwerbseinkommen 310,- Euro
ggf. sontige Abzüge (....)
================================
= Anspruch  ................




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