tomwr eigentlich wollte ich Hilfe und nicht so einen blöden Kommentar.
Manchmal helfen blöde Kommentare mehr als scheinbare Hilfeangebote.
Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung sind die wichtigsten Anträge neben dem Insolvenzantrag.
Wenn man für das eigenen Verfahren so wenig Interesse zeigt, dass man nichtmal weiß ob man Verfahrenskostenstundung hat oder nicht, dann veranlaßt mich das einfach nur zu ungläubigem Kopfschütteln. Das ist nicht einfach nur ne simple Frage sondern die Basics eines Insolvenzverfahrens schlechthin.
Wenn ich in meinem Ordner was finden würde hätte ich nicht gefragt !
Achne, und was hast Du nach nochmaligem Dursuchen Deines Ordners gefunden ?
"Ich habe noch einmal meinen Ordner durch geschautund habe das gefunden.
Ist ein Beschluß vom Amtsgericht :
..."
Aber du tomwr scheinst wohl zu den Neunmalklugen zu gehören.
Es geht nicht um neunmalklug, auch ist das hier kein Forum um Freunde zu finden. Dafür gibts Friendscout & Co.
Hier geht es um Insolvenzverfahren und ich gebe da ehrlich gesagt nichts auf persönliche Befindlichkeiten.
Meine Antworten sind der Fragestellung gegenüber immer angemessen.