Dinge gibts die gibts gar nicht!

Ihr Freund ist doch sicherlich zwecks Unterhalt etc. in anwaltlicher Obhut oder?
Theoretisch kann er die "Rechnung" einfach in die Tonne treten! Den Fakt ist ja, dass es alleine die Aufgabe der Mutter ist, dafür zu sorgen, dass der Sohn in die Schule kommt! Wie sie das anstellt ist ihre Sache!
Wie ist das mit dem Unterhalt geregelt für die Zeit in der das Kind bei der Mutter lebt?
Im Sinne des Kindes würde ich auf diese Provokation nicht eingehen, einen höflichen Brief zurück schreiben, in dem um die schriftliche Übersendung des beschriebenen Auftrags gebeten wird, sowie um die schriftliche Vereinbarung über den finanziellen Ausgleich für die Fahrdienste. Wenn Ihr Freund in anwaltlicher Obhut ist, würde ich den Brief von meinem Anwalt verfassen lassen um dem ganzen einen ofiziellen Charakter zu verleihen.