Hallo,
ich habe einige Fragen. Und da die ganzen Paragraphen meinen Kopf zum Brummen bringen, hoffe ich hier auf Hilfe.

Der Reihe nach.
Aufgrund meiner Scheidung und wegen Krankheit blieb nur noch: Privatinsolvenz beantragen.
November 08 ging ich zu einer kostenlosen Schuldnerberatung. Als alle Papiere vollständig waren, hat der Berater mir geholfen, Antrag bei Gericht zu stellen. Höhe der Schulden ca. 15 Tausend.
Das Verfahren wurde März 2009 eröffnet.
Es erschienen keine Gläubiger und die Schulden :
0 Euro!
Mein damaliger Schuldenberater erfuhr davon und sagte, ich soll eine Verkürzung des Verfahrens beim Verwalter beantragen.
Dieser meinte, ich müsste ca. 1200 Euro erst bezahlen (Kosten), dann wäre es möglich. Konnte/kann ich natürlich nicht.

Januar 2010 wurde das Verfahren aufgehoben und ich wurde in die Wohlverhaltensperiode entlassen. Diese endet März 2015.
2 mal im Jahr lege ich meinen Hartz VI Bescheid per Post vor. Ich kann nicht mehr arbeiten ( Alleine im letzten Jahr war ich insgesamt 5 Monate in stat. Behandlung. Mein Herz will nicht mehr, und noch einiges anderes).
Mein jetziger Mann ist Geringverdiener und wir erhalten ergänzendes Hartz VI.
Nun kam ein Brief vom Verwalter. Ich muss umgehend 119 Euro überweisen. Raten und Stundung nicht möglich.
Vergütung des Treuhänders.

Muss ich das monatlich, jährlich bezahlen?
Sind das die 1200 Euro? Oder sind das ganz andere Kosten?
Ich blicke einfach nicht durch. Könnt Ihr mir bitte sagen, was das nun bedeutet?

Schon mal Danke sage.
LG
nashorn