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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:45:07 *
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Autor Thema: Rechte als Schuldner  (Gelesen 565 mal)
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kemardi
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« am: 12. März 2011, 14:49:12 »

Hallo Forum,

ich verfolge seit langem die Themen in den Foren hier, aber habe mich nun aus aktuellem Anlass auch registrieren lassen.
Meine Frage bezieht sich auf meine Rechte als Schuldner. Vorab zum Status meiner Verbraucherinsolvenz wäre zu sagen, daß ich mich in der WVP befinde.
Nun zu meinem Anliegen.
Im letzten Jahr wurde versehentlich der Freibetrag bei Weihnachtsgeldzahlung von unserem Gehaltsbüro nicht berücksichtigt, sodaß Gehalt + WG voll in die Gehaltspfändung flossen. Unsere Abrechnungsstelle hat sich dafür auch entschuldigt und neu berechnet. Es wurden 185,00 Euro zuviel gepfändet. Das Problem ist nun, daß mir das Geld bis heute, trotz mehrfachen Briefwechsels sowie Telefonaten mit dem Verwalter nicht zurücküberwiesen wird. Ich habe echt keine Ahnung, welche Rechte ich habe, um dieses Geld nun endlich zurücküberwiesen zu bekommen. Zugesagt hat man mir jedenfalls halbherzig, daß es überwiesen wird.

Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.
Gruß kemardi
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deagle
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« Antworten #1 am: 12. März 2011, 17:19:32 »

Laß doch deinen AG den Verwalter anschreiben und den Fehlbetrag mit den nächsten Pfändungen aufrechnen
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kemardi
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« Antworten #2 am: 12. März 2011, 19:38:35 »

Ja, die Idee hatte ich auch. Was für mich problematisch scheint, ist die Dame, die seit ca 4 Monaten die RSB bearbeitet im IV-büro.
Die war im ersten Telefonat sowas von arrogant und abweisend, da war ich schon baff. In der Gehaltsbuchhaltung sagte man mir: " Frau Soundso vom IV hat angerufen, wir haben vereinbart, daß neu berechnet wird ( besagte 185,00 ) und sie wird Ihnen den Betrag zurücküberweisen." Dem TH hat besagte Dame aber gesagt, daß ( so im Schreiben des TH selbst an mich ): " ein etwaiges Guthaben wird ihr AG in einer der nächsten Gehaltsberechnungen berücksichtigen ". Wenn ich das erste Telefonat mit besagter Dame bedenke, könnte man ganz, ganz niedere Beweggründe ( privater Frust, Ekel vor ihrem Klientel etc, etc ) vermuten.
Da ich auch Weihnachtsgeschenke für meinen Sohn kaufen mußte, fehlt mir dieser Betrag natürlich. Mich hätte lediglich interessiert, was für Möglichkeiten ich habe, um dieser ganz klaren Sach- und Rechtslage die zeitliche Komponente zu nehmen. Ich kann nämlich am allerwenigsten für diese Fehlüberweisung.

Ich bedanke mich erstmal für die Rückmeldung.

Gruß kemardi
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paps
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« Antworten #3 am: 12. März 2011, 20:59:40 »

Die "Rechtslage" ist relativ eindeutig.
Sowohl dem TH als auch Ihnen gegenüber hat der Arbeitgeber die Pflicht richtig zu berechnen.

Der TH konnte also davon ausgehen, dass die Überweisung des pfändbaren Betrages korrekt war.

Sie haben Zusagen, dass die Korrektur durch den TH berichtigt wird.
Dann sollten Sie den Sachverhalt dem Gericht schildern.

Haben Sie nichts schriftlich, sollten Sie den AG auffordern, ihnen die 185,- bis zum ... auszuzahlen.
Er muß sich dann das Geld vom TH zurückholen oder abschreiben oder der Bearbeiterin in Rechnung stellen.
Das wäre im Übrigen der erste und richtige Weg gewesen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
kemardi
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« Antworten #4 am: 13. März 2011, 07:02:30 »

Hallo paps,

danke erstmal für die Antwort. Ich dachte, bei Fehlüberweisungen sei es rechtens, daß ein zuviel überwiesener Betrag vom Empfänger rückzuüberweisen sei. Ist interessant zu hören, daß an sich, wie in diesem Fall, der AG mir den Betrag erstatten muß.
Sie hatten geschrieben, daß ich dem Gericht den Fall schildern könnte. Hätte ich dort die Möglichkeit, bei Streitfragen Beschwerde einzureichen ?.

Mit freundlichem Gruß

kemardi
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« Antworten #4 am: 13. März 2011, 07:02:30 »



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Achdujeh


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« Antworten #5 am: 13. März 2011, 09:12:59 »

Sie hatten geschrieben, daß ich dem Gericht den Fall schildern könnte. Hätte ich dort die Möglichkeit, bei Streitfragen Beschwerde einzureichen ?.
Versuchen kann man es ja. Aber wahrscheinlich wird das Gericht darauf verweisen, dass der AG erstmal für den Ausgleich durch falsche Berechnungen zuständig ist. Und der muss sich dann das Geld vom TH wiederholen bzw. mit künftigen Abtretungsbeträgen verrechnen.

FG Achdujeh

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