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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:45:22 *
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Autor Thema: Rechte in der WVP  (Gelesen 613 mal)
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Kati1968
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Beiträge: 5

Danke
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« am: 02. Februar 2009, 13:24:02 »

Hallo!
 Ich bin nun in der WVP. die Pflichten( Obliegenheiten) kenne ich nun. doch was habe ich für Rechte?
Und noch eines: laut meinem Treuhänder habe ich eine Abtretungserklärung untershreiben( dessen war ich mir in der Aufregung nicht mehr bewusst) in der ich auch das Guthaben  von der Lohnsteuererstattung abgeben soll, kann das sein?
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dobberstein
weiß was
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Karma: 2
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Beiträge: 453

Danke
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« Antworten #1 am: 02. Februar 2009, 15:32:01 »

Mit der Einstellung des Verfahrens erhält der Schuldner das Recht zurück,über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. § 215 Abs. 2 InsO.
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pd
paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #2 am: 02. Februar 2009, 16:20:52 »

Und wie bereits in einem anderen Tread dazu geschrieben, die Abtretung auf künftige Erstattungen außerhalb des Verfahrens sofort widerrufen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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