Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:45:54 *
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Autor Thema: Rechtsanwalt verlangt Lohnsteuerjahresausgleich  (Gelesen 3344 mal)
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fraumecker
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« am: 01. Oktober 2008, 05:33:45 »

Hallo ihr hier im Forum

mein Anwalt rief mich an, ich müsste für 2006 und 2007 Lohnsteuerjahresausgleich machen.
Das an sich stellt kein Problem da, fliesst das zurückgezahlte Geld (ich werde def. etwas zurückbekommen STKL2...)
ja in die Verhandlungskosten.

Dennoch, die Kosten für den Steuerberater, die kann ich zur Zeit nicht aufbringen. Der STeuerberater meinte um die 240 Euro  müsse ich rechnen.
Ich in zur Zeit arbeitslos und mein Geld reicht gerade mal für mich und meinen Sohn zum überleben.

Und jetzt? Kann man dies umgehen? Oder wie kann ich meinen Anwalt klar machen, dass ich das zur Zeit nicht zahlen kann.

Darf ich noch eine frage stelle? Gut ich versuche es:

Die Kfz-Steuer wird ja neu berechnet. DAs heisst ich schulde diesem Amt dann 382 Euro (das Auto existiert nicht mehr). Wann ich muss damit rechnen? (hellseher seit ihr keine, aber wie lange hat das bei euch gedauert?)

Danke für die Antwort
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 01. Oktober 2008, 15:12:32 »

Hallo,

für die Erstellung der Erklärung ist der IV/TH zuständig, vgl. § 34 Abgabenordnung. Sie müssen nur unterstützend mitwirken, heisst Unterlagen zur Verfügung stellen und gut ist.

MfG

ThoFa
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Gypsy
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« Antworten #2 am: 02. Oktober 2008, 12:35:58 »

Hallo erstmal,
ich hab mich eben angemeldet und bin jetzt bei diesem Beitrag gelandet.

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Das Jahr vor der WV-Phase hatte mein IV/TH den Ausgleich für mich gemacht. Das folgende Jahr schickte ich ihm wieder alles zu, aber er (TH) schickte die Unterlagen an mich zurück mit der Anmerkung, in der WV-Phase dürfe/müsse ich das wieder selbst machen bzw. könne selbst einen Steuerberater beauftragen.

  fuchsteufelswild
Hab ich dann so gemacht (da Verlustvortrag vorhanden, was aber mein Können übersteigt) und die Erstattung abzgl. Re.v.Steuerberater umgehend an den TH überwiesen.
1/2 Jahr danach der Brief vom TH, daß ich nicht das Recht hätte, die Re. von der Erstattung abzuziehen und sofort zu überweisen hätte (Fristsetzung 5 AT)

 fuchsteufelswild
DAS passiert mir auch nicht mehr! Wenn jetzt einer was will, mach ich die Steuererklärung selbst und wenn dann eben mangels Wissen weniger dabei rauskommt, muß wenigstens ICH nicht dafür bezahlen.

LG
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« Antworten #3 am: 02. Oktober 2008, 15:41:38 »

Hallo,

Sie brauchen gar nicht so zu schimpfen.

Ihnen steht nämlich die ganze Erstattung in der WVP zu.

MfG

ThoFa
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« Antworten #4 am: 07. Oktober 2008, 10:08:25 »

Hallo,

es ging mir nur darum, daß ich die Erklärung selbst gemacht hätte, wenn mir der Iverwalter gesagt hätte, daß ich den Steuerberater zwar beauftragen darf, ihn aber selbst bezahlen muß.

Nur dieser Punkt ärgert mich, nicht das Bezahlen ansich!

Ich will mich mit Sicherheit nicht ums Bezahlen drücken und bin ja mehr als froh, daß es die Möglichkeit der Insolvenz gibt.

LG
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Oktober 2008, 10:08:25 »



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« Antworten #5 am: 07. Oktober 2008, 11:33:15 »

Hallo,

verstehe Ihr Problem nicht ?

MfG

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« Antworten #6 am: 07. Oktober 2008, 12:07:02 »

Schon möglich
 rougi

Es ist ja eigentlich auch kein Problem und schon Vergangenheit.

Ich ärgere mich, glaub ich, am meisten über mich selbst, daß ich den Ausgleich nicht selbst gemacht habe, sondern 150,-- Euros an den Steuerberater gezahlt habe, die ich dringend hätte brauchen können, weil ich den Eindruck hatte, diese Rechnung abziehen zu dürfen.

LG
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« Antworten #7 am: 07. Oktober 2008, 12:42:07 »

Hallo,

offensichtlich haben Sie mich nicht verstanden oder nicht richtig gelesen.

In der WVP bekommt der IV nichts von der Erstattung, die verbleibt ganz bei Ihnen. Und davon können Sie dann natürlich auch den Steuerberater bezahlen.

MfG

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« Antworten #8 am: 07. Oktober 2008, 13:48:09 »

 shocked  shocked  shocked

Hallo,

da habe ich Sie wohl tatsächlich komplett falsch verstanden!

Nochmal: In meiner Wohlverhaltensphase mache ich meinen Einkommenssteuer-Jahresausgleich und ICH darf die Erstattung selbst behalten??
Der Insolvenzverwalter bekommt NICHTS davon ab??

Aber er hat das Geld einfach ohne Kommentar eingesteckt und eben auch noch das Geld nachgefordert!

Und ich hab das natürlich sofort überwiesen!

Das gibt es doch gar nicht!  shocked

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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 07. Oktober 2008, 14:27:28 »


Der Steuererstattungsanspruch, der sich auf die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bezieht, wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und fällt dem Schuldner zu. Das ist höchstrichterlich entscheiden worden. Der Treuhänder hat in der WVP auch nicht mehr die Pflicht bzw. das Recht, Steuererklärungen vorzunehmen oder zu veranlassen.

Jedoch können Ansprüche, die sich noch auf die Zeit des laufenden Insolvenzverfahrens beziehen, im Rahmen einer Nachtragsverteilung zur Masse gezogen werden.



BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

a) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst (Fortführung von BGH, ZVI 2005, 437).

b) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist.

http://lexetius.com/2006,74
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« Antworten #10 am: 07. Oktober 2008, 14:37:45 »

Puhh, jetzt bin ich etwas erleichtert!

Die Erstattung resultiert aus dem Verlustvortrag VOR der Insolvenz!

Dann stimmt das soweit wieder.

LG
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« Antworten #11 am: 07. Oktober 2008, 15:42:58 »

Hallo,

das hat mit dem Verlustvortrag nichts zu tun.

Beispiel:

Im Jahr 2008 machen Sie eine Steuererklärung für 2007. Sie bekommen 2.400,00 € zurück.

Variante A: Das Insolvenzverfahren wurde vor dem 01.01.2007 wieder aufgehoben. Schuldner erhält ganze Erstatung.

Varinate B: Das Insolvenzverfahren läuft noch. IV erhält ganze Erstattung.

Variante C: Das Insolvenzverfahren wurde am 30.06.2008 aufgehoben. Schuldner erhält ganze Erstattung. IV hat aber die Möglichkeit beim Gericht eine Nachtragsverteilung zu beantragen. Wird diese genehmigt, bekommt IV Erstattung für den Zeitraum bis 30.06.2007 und Schuldner für den Zeitraum ab 01.07.2007.

MfG

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« Antworten #12 am: 08. Oktober 2008, 08:27:02 »

Guten Morgen,

danke für die ausführlichen Antworten.

Die Erstattung betraf das Jahr VOR der WVP.

Nur aus Interesse:
Wenn die Erstattung vom IV eingezogen wurde, obwohl die Erstattung dem Schuldner zustünde, könnte man dann dagegen vorgehen?

LG
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« Antworten #13 am: 08. Oktober 2008, 10:02:02 »

Hallo,

trotzdem hätte er sich ohne eine angeordnete Nachtragsverteilung das Geld nicht "nehmen" können.
Nur aus Interesse:
Wenn die Erstattung vom IV eingezogen wurde, obwohl die Erstattung dem Schuldner zustünde, könnte man dann dagegen vorgehen?

theoretisch ja.

MfG

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« Antworten #14 am: 08. Oktober 2008, 10:16:26 »

Hallo,

ich denke auch, daß das nur theoretisch sein könnte, denn sonst hätte man sich sicher alle Symphatien sofort verscherzt.

LG
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