1.) Warum ist das so? Ich hoffe hier kein Posting oder Link übersehen zu haben wo die Frage schon beantwortet wird. Wenn ja, sorry..sorry..sorry
-> weder besser noch schlechter. Gemeint ist folgendes: der Verbraucher (oder ehemalige Selbständige, zur Abgrenzung siehe § 304 InsO), der ein \"Verbraucher\"Insolvenzverfahren (= abgespecktes Kleinverfahren) zu durchlaufen hat, muss obligatorisch im Vorfeld es Insolvenzantrags einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und sich das Scheitern dieses Einigungsversuches durch eine gem. § 305 Abs. 1 Nr 1 InsO anerkannte/geeigneten Person oder Stelle bescheinigen lassen und das ist halt etwas aufwendig und kostet Zeit.
2.) \"Reichen\" ca. 600,00 Eur Schulden bei einer BKK für Regelinsolvenz, da ja die GmbH hatte zahlen müssen und ich Grunde Drittschuldner bin
Link dazu
http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo114085.phpmüsste man erörtern.
MfG
Feuerwald
[addsig]