am 10.3. kam ein Mahnbescheid. Der Gläubiger ist in der Gläubigerliste der Insolvenz enthalten.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Soll ich Widerspruch einlegen?
Ich würde Widerspruch einlegen, habe ich selbst auch schon getan. Wird denn die Forderung überhaupt dem Grund und der Höhe nach anerkannt ?
Selbst wenn die Forderung berechtigt ist, ist der Schuldner nicht verpflichtet diese im Mahnverfahren anzuerkennen. Ggf. muss der Gläubiger halt eine Klage (auf seine Kosten) einreichen. Jetzt kommt es auf die Höhe der Quote im Insolvenzverfahren und die Höhe der Forderung an, ob sich eine Klage für den Gläubiger lohnt. Wenn die Gerichtskosten offenbar höher sind als die zu erwartende Quote dann eher nein. Aber der Schuldner hat immer ein Recht auf eine gerichtliche Klärung des Falls. Und nur die ist bindend.
Und da man nicht weiß, ob die RSB später erteilt wird oder nicht wäre es im letzteren Falle dumm hier einen vollstreckbaren Titel an der Backe zu haben.