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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:50:31 *
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Autor Thema: Regelinsolvenz, Eidesstattliche Versicherung, nebenberufliche Selbständigkeit  (Gelesen 802 mal)
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Wasserbau
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« am: 08. Oktober 2011, 19:57:52 »

Hallo Liebe Forenmitglieder,
ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen!
Ich bin inzwischen völlig verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Manchmal würde ich am liebsten das Auto gegen einen Baum setzen oder ähnliches, damit ich Ruhe finden kann............

Die Situation ist Folgende:
Mein Mann befindet sich seit 3,5 Jahren im Regelinsolvenzverfahren.
In dieser Zeit war er erneut selbständig, die Firma war vom Insolvenzverwalter freigegeben. Auch diese Firma lief nicht, es sind neue Schulden entstanden.
Die Firma wurde aufgegeben.
Seit einigen Monaten arbeitet er als Angestellter, der Verdienst liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze bzw., sobald er ein bisschen drüber liegt, hat er seine Abführungen an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Die neuen Schuldner ließen nicht locker, es ging das "übliche" Spiel mit Mahnungen, Vollstreckungsversuchen, Gerichtsverfahren, Gerichtsvollzieher usw. usf. wieder los.
Einer der neuen Gläubiger hat ihn jetzt gezwungen, die EV abzugeben.
Die Situation ist vollständig aussichtslos und belastet auch mich sehr schwer.
Mein Mann ist jetzt am Überlegen, ein nebenberufliches Gewerbe anzumelden, um sich nebenbei etwas dazuzuverdienen, um irgendwann einmal aus der ganzen verfahren Situation herauszukommen.
Meine Fragen sind:
Geht das überhaupt in der derzeitigen Situation?
Was hätte das für Folgen für die abgegebene Eidesstattliche Versicherung?
Müßte er den evtl. so erzielten Nebenverdienst nicht an den Insolvenzverwalter abführen, solange die WVP noch läuft?
Wir haben Gütertrennung, aber kann diese Situation irgendwelche Auswirkungen auf mich haben, wenn ja welche? Mal davon abgesehen, dass ich es kaum noch ertrage, ständig für ihn mit sorgen zu müssen, viele der Ausgaben alleine tragen zu müssen und ständig in Angst und Sorge zu sein, dass er alles nur noch schlimmer macht?
Einen vernünftigen Ausweg gibt es bereits jetzt schon nicht mehr. Selbst die Schuldnerberatung sieht das so.
Ich habe die ganze Zeit über an seiner Seite gestanden, ihn unterstützt, wo ich konnte, den kaufmännischen Teil der Arbeit erledigt usw.,auch teilweise seine Rechnungen bezahlt.
Das Risiko einer erneuten Selbständigkeit kann ich allerdings nicht mehr mittragen und unterstützen.
Ich habe einfach nur noch Angst. Und deswegen muß ich mir jetzt auch noch von ihm vorwerfen lassen, dass ich ihm dadurch die Möglichkeit verwehren würde, jemals aus dieser Situation herauszukommen, denn er ginge von meiner Unterstützung aus. Das macht mir schwer zu schaffen.
Aber ich habe ja auch noch mein Leben, meine Arbeit, muss ein Haus und alle Kosten, die das Leben so mit sich bringen, alleine aufbringen und die Gesundheit ist auch angeschlagen.......
Vielen herzlichen Dank für Antworten und Tips!
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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 10. Oktober 2011, 20:13:06 »

Ihre familiäre Situation können wir hier nicht klären.
Sie sollten dann aber sicherlich auch mal in die Richtung einer Trennung denken, wenn es nicht mehr anders geht.

Das Sie aus den bisherigen Misserfolgen ihre eigenen Positionen zur Selbständigkeit gefunden haben, ist nur zu verständlich.
Wenn nach diesen Misserfolgen jemals wirder ein Schritt in die Richtung gewagt werden sollte, muß das Konzapt stimmen und die Erfolgs- und Einkommensmöglichkeiten real beurteilt werden.

Beim jetzigen Stand, würde die Hälfte des zu versteuernden Nebeneinkommens dem Netto zuzurechnen sein.
Allerdings nur, wenn es sich bei dem Hauptjob um einen Vollzeitstelle handelt.

An ihre Einkünfte und Ihr Vermögen kann keiner ran, solange Sie keine Verträge und Verbindlichkeiten mit eingegangen sind.
Allerdings zahlen Sie ja indirekt, aber das haben Sie ja bereits bemerkt (Lebenshaltung, Haus)
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: Regelinsolvenz  eidesstattliche Versicherung  nebenberufliche Selbständigkeit 
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