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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:50:47 *
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Autor Thema: Regelinsolvenz ! Insolvenzverwalter kommt !! Brauche Tips  (Gelesen 749 mal)
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sammydeluxe
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« am: 25. März 2011, 11:11:18 »

Hallo,
nächste Woche hat sich der Insolvenzverwalter bei mir angemeldet !
Zur Sache:
Ich habe das Regelinsolvenzverfahren beantragt und auch schon den Eröffnungsbescheid vom Amtsgericht erhalten. Jetzt haben die Gläubiger bis Anfang April Zeit Ihre Forderungen anzumelden. Mitte April ist dann der Termin beim Amtsgericht (Bericht) usw., was auch immer das für ein Termin ist ?! Da blicke ich noch nicht durch !

Jetzt meine Frage: Ich habe vom Insoverwalter einen Bogen zum ausfüllen bekommen. Dort musste ich meine Verbindlichkeiten, Vermögenswerte usw. eintragen. Dieser wird mit dem Insoverwalter kommende Woche besprochen. Er kommt zu mir nach Hause ! Wie trete ich diesem entgegen ? Mir ist schon etwas mulmig zur Zeit.

Weiter hat meine Frau ein Auto, bzw. es ist auf meine Frau angemeldet, ist im Brief und Schein eingetragen, Versicherung läuft auch auf sie.
Allerdings hatten wir uns dafür Geld bei meinem Bruder geliehen und auch einen Vertrag abgeschlossen, das wir das Auto anmelden, versichern, fahren dürfen, alle Kosten zur Instandhaltung bei uns liegen usw. und erst den geliehen Betrag nach Besserung unserer finanziellen Situation bezahlen müssen. Er hat den Originalbrief in seinen Unterlagen. Den Vertrag hat er uns auch so unterschrieben. Weiter haben wir ihn in die Gläubigerliste mit aufgenommen !

Wie verhalten wir uns da mit dem Insoverwalter, falls er das nicht anerkennt und uns das Fahrzeug nehmen  möchte ?

Und ab wann darf ich denn wieder ein eigenes Auto auf meinen Namen anmelden bzw. kaufen ? Ich spreche nur von Werten bis 3000 Euro !

Achso, wenn dies noch hilfreich ist: Meine Frau hat ebenfalls Privatinsolvenz angemeldet, ist aber noch lange nicht soweit wie ich. Die Gläubiger sind noch nicht mal angeschrieben......

Bitte helft mir weiter...

Besten Dank

Sammydeluxe
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 25. März 2011, 14:13:10 »

Wenn der Insolvenzverwalter kommt, behandeln Sie ihn so, wie Sie behandelt werden möchten. Einen Kaffee anbieten kann sicher nicht schaden. Er kommt zu Ihnen, um sich einen Überblick über die häusliche Situation zu verschaffen, damit er Ihre Lage besser beurteilen kann. Füllen Sie den Bogen so weit Sie können aus; wo Unklarheiten sind fragen Sie den Insolvenzverwalter.

Beim Auto ist nicht die Frage entscheidend, wer Halter ist oder die Versicherung zahlt, sondern wer Eigentümer ist. Nach Ihrer Schilderung sind Sie nicht Eigentümer, da das Fahrzeug als Sicherheit für den Kredit Ihrem Bruder sicherungsübereignet wurde. Sollten Sie oder Ihre Frau das Auto benötigen um zur Arbeit zu kommen sagen Sie das dem IV, auch wenn es wegen der Sicherungsübereignung keine Rolle spielen dürfte.
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Es grüßt der Alte
tomwr
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« Antworten #2 am: 25. März 2011, 17:04:42 »

Ich habe das Regelinsolvenzverfahren beantragt und auch schon den Eröffnungsbescheid vom Amtsgericht erhalten. Jetzt haben die Gläubiger bis Anfang April Zeit Ihre Forderungen anzumelden. Mitte April ist dann der Termin beim Amtsgericht (Bericht) usw., was auch immer das für ein Termin ist ?! Da blicke ich noch nicht durch !

Das ist der Prüfungstermin. Da wird festgestellt, welche Forderungen angemeldet sind und welche anerkannt und welche vom IV bestritten werden. Sofern eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet wurde, sollte man im Prüfungstermin auf jeden Fall erscheinen und widersprechen. Das Insolvenzgericht muss den Schuldner über solche Forderungsanmeldungen gesondert informieren.
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sammydeluxe
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« Antworten #3 am: 30. März 2011, 13:20:21 »

Ok, und was passiert dann nach diesem Termin (Prüfungstermin) ?
Wann wird das Verfahren geschlossen und wann beginnt dann die Wohlverhaltensphase ?
Danke für eure Antworten
Gruss
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tomwr
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« Antworten #4 am: 30. März 2011, 17:07:44 »

Das Verfahren ist zweigliedrig gestaltet. Im Insolvenzverfahren (zwischen Eröffnung und Aufhebung) wird das Vermögen des Schuldners verwertet sowie die Ansprüche der Gläubiger geklärt, ggf. mit langwierigen Prozessen. Das ist auch der Grund warum die Dauer nicht exakt abgeschätzt werden kann, meistens dauert es wohl zwischen 1 und 2 Jahren. Kann bei Regelinsolvenzen auch länger dauern. Danach kommt dann die WVP. Eingeleitet wird diese durch die sog. Ankündigung der Restschuldbefreiung und der darauf folgenden Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Insgesamt dauert das Verfahren 6 Jahre ab Eröffnung, die Dauer der WVP bestimmt sich durch die Dauer des Insolvenzverfahrens und bildet die restliche Zeitspanne. Im seltenen Extremfall kann die WVP auch ausfallen wenn das reine Verfahren bereits 6 Jahre gedauert hat.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. März 2011, 17:07:44 »



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