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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:50:54 *
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Autor Thema: Regelinsolvenz - KFZ Steuerschuld  (Gelesen 622 mal)
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Sita
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« am: 05. Oktober 2009, 14:17:58 »

Guten Tag,

ich hätte eine Frage was ich tun soll: Ich bin in der Regelinsolvenz seit 05.01.2005 und in der Wohlverhaltensphase
das Verfahren ist im Januar 2011 beendet.
Jetzt da ich umgezogen bin musste ich auch mein Fahrzeug ummelden und als ich bei der Zulassungsstelle war, meine Kennzeichen schon machen lies und zurückkam, sagte mir der Beamte das er mir das Fahrzeug nicht zulassen
könne, da eine KFZ-Steuerschuld von 1994 bestünde, also vor der Insolvenzeröffnung.
Was kann ich tun?? Wie soll ich vorgehen?? Vor zwei Jahren habe ich mein Auto auch umgemeldet, da war nichts.

Vielen Dank für die Antwort.
LG Sita
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 05. Oktober 2009, 14:26:34 »

 Erklären Sie der Zulassungsstelle (eventuell mittels Eröffnungsbeschluß) , daß es sich hierbei um eine Insolvenzforderung handelt - bzw. Überlassen Sie diesen Part Ihren Treuhänder.
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pd
Sita
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« Antworten #2 am: 05. Oktober 2009, 18:31:47 »

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort, ich habe bereits meinen Träuhänder informiert doch der hilft mir auch nicht weiter, er meinte
ich solle das Auto auf jemand anderen zulassen. Das kann ich nicht da ich mittlerweile für die Versicherungsprämie 30 % habe und ich
hätte niemanden der mir mein Auto auf seinen Namen anmeldet?! Mein Treuhänder meinte auch dass das Finanzamt nichts von mir
verlangen könne, da dies in die Insolvenz mit hineinfällt auch wenn sie damals die Forderung nicht angemeldet haben.
Meinen Sie es nutzt etwas wenn ich das Finanzamt anrufe, damit die es freistellen??
Oder was kann ich noch tun? Den Beschluss für die Insolvenz der Zulassungsstelle vorlegen?

LG Sita

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lucca_m
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« Antworten #3 am: 05. Oktober 2009, 18:42:49 »

Wie hoch ist denn noch de roffene Betrag beim Finanzamt?

In der WVP wird der Treuhänder nichts mehr machen! Er ist nur noch Treuhänder und hat keine weiteren Aufgaben.

Theoretisch können Sie die Versicherung abschließen und jemand anderes wird als Halter eingetragen.

Theoretiscköntne aber auch die Steuerschuld von einem Dritten beglichen werden.
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Sita
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« Antworten #4 am: 05. Oktober 2009, 18:49:29 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, doch die Steuerschuld ist über 7.000,-- € wahrscheinlich das meiste Zinsen, hoch und ich habe das Geld nicht, diese ganze Insolvenzgeschichte ist eine Altlast aus meiner früheren Ehe nicht mal mein Verschulden gewesen.

LG Sita

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 05. Oktober 2009, 18:49:29 »



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Sita
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« Antworten #5 am: 05. Oktober 2009, 20:18:57 »

Hallo,

vielleicht kann mir jemand noch einen Tip oder Antwort geben was ich in meinem Fall noch tun könnte, denn dummerweise
hab ich die neuen Kennzeichen schon, mir ist die Zulassung erst danach versagt worden?   

Lg Sita
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 05. Oktober 2009, 20:29:00 »

Hallo,

Sie müssen sich bei Ihrem Finanzamt eine Befreiung holen. Also zur Sicherheit Insolvenzeröffnungsbescheid sowie Aufhebungsbeschluss mitnehmen und ab zum Finanzamt. Dann klappt´s auch mit der Zulassungsstelle.

MfG

ThoFa
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Sita
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« Antworten #7 am: 05. Oktober 2009, 20:31:16 »

Hallo Thofa,

danke für die Antwort und wenn dieses Finanzamt 380 km entfernt von meinem jetzigen Wohnort ist, da das ja im Jahre 1994 war??

Gruß Sita
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ThoFa
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« Antworten #8 am: 05. Oktober 2009, 20:32:58 »

Hallo,

dann dürfen Sie nur dahin laufen, schließlich haben Sie ja kein angemeldetes Auto.  wink

Ihr jetziges Finanzamt ist gemeint.

MfG

ThoFa
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Sita
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« Antworten #9 am: 05. Oktober 2009, 20:35:43 »

Hallo ThoFa,

vielen Dank, dann werd ich das morgen gleich tun!!

LG Sita  cheesy
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