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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 00:30:44 *
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Autor Thema: Regelinsolvenz beantragt  (Gelesen 996 mal)
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Gerda
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« am: 18. Juni 2007, 15:25:12 »

Hallo!
Super Forum! Leider zu spät entdeckt!
Ein paar Fragen habe ich und bin für Ratschläge dankbar....
1. Was sage ich den Lieferanten und Kunden in der Zeit vom Antrag bis zur Eröffnung der Regelinsolvenz? Kann ich ganz normal weiterarbeiten? Oder soll ich schon bekanntgeben, dass ich meine Firma zu mache? Oder ein Schild raushängen: "Wir machen Urlaub"?
2. Was genau heißt "Insolvenz abgelehnt mangels Masse"?
3. Darf ich nach Antragstellung noch ein 2. Geschäftskonto eröffnen, auf das ich noch Gelder fließen lassen und auch "verwerten" (z..B. Sicherung der Existenz, Beraterkosten etc.) darf? Muss ich das Konto später mit angeben? Ist es denn rechtens, dass ich Gelder jetzt noch "beiseite schaffe"?
4. Wann sage ich der Hausbank, das ich einen Antrag auf Insolvenz gestellt habe?

Danke schon jetzt für die Antworten!
Gruß, Gerda
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 18. Juni 2007, 16:03:17 »


eine kurze persönliche Einschätzung:

1.)
Wenn der Entschluss feststeht, dass es nicht weiter geht, mit Insolvenzantrag auch die Schließung erfolgen soll, wäre es sicherlich ratsam, keine neuen Verpflichtungen einzugehen, bspw.  witerhin neue Kundengelder zu vereinnahmen, in Kenntnis der bevorstehenden Insolvenz und Schließung. Betriebsferien wäre eine Idee.

2.)
Wenn die Kosten des Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht durch die Insolvenzmasse gedeckt sind, keine Vorschuss geleistet oder die Stundung der Verfahrenskosten (bei natürlichen Personen) nicht beantragt oder versagt wird, kann es zur Abweisung mangels Masse kommen. Die Abweisung mangels Masse wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Bei natürlichen Personen ist daher ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zweckdienlich. Dies setzt einen Antrag auf Restschuldbefeiung voraus.

3.)
Wenn bspw. die alte Hausbank die Kontoverbindung gekündigt hat oder das Konto „dicht“ gemacht hat und es für die Weiterführung (bis zum Insolvenzantrag/Eröffnungsverfahren) erforderlich erscheint, wäre ein neues Konto zur Sicherung der Masse nicht unbillig. Das Konto wäre natürlich nach Insolvenzeröffnung massezugehörig und darf nicht verschwiegen werden.

4.)
Das beiseite schaffen wäre etwas anders. Der Einsatz der Mittel sollte sachlich nachvollziehbar sein, laufenden notwenigen Kosten, ggf. auch die Verfahrenkosten.  Weniger gut wären große private Ausschüttungen, gezielte Zahlungen bspw. an nahestehende Personen oder Gläubiger, es bestünde die Gefahr einer späteren Anfechtung.  Was sachlich geboten erscheint, dürfte keine Proleme verursachen.

5.)
Wenn kein konstruktiver  Dialog mit der Hausbank mehr möglich ist, die Hausbank nur noch an die eigenen Interessen denkt,  gibt es am Tag X halt eine nette Überraschung.

Gruss
Feuerwald





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Gerda
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« Antworten #2 am: 18. Juni 2007, 17:04:43 »

Hallo!
Danke für die prompte Antwort.

Also halten Sie nichts davon, den treuen Kunden und Lieferanten gegenüber ehrlich zu sein....."Wir haben einen Insolvenzantrag gestellt....." usw.  Das heisst also Aushalten bis zur Eröffnung (wenn dem dann so ist) oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens.

Bezgl. Hausbank: Mit dem Tag X meinen Sie den Tag der Insolvenzeröffnung????

Gruß, Gerda





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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 18. Juni 2007, 17:55:01 »



Treuen Menschen sollte man immer ehrlich gegenüber sein.

Es sollte abgewogen werden, wer aus welchem Grund aus den treuen Reihen über den Insolvenzantrag informiert wird. Bspw. geht man mit seinen Angestellten anders um, als mit dem Herrn von Inkassoinstitut.

In Kenntnis einer bevorstehenden Insolvenz wird von manchen Gläubiger in Torschlusspanik noch schnell großes Geschütz aufgefahren, schnell noch eine (nutzlose) Kontopfändung oder schnell noch den Gerichtsvollzieher losschicken .... Da man nie genau weiss, wie lange eine Eröffnungsverfahren sich streckt, ist eine zu großzügige Informationsoffensive (Hallo ich bin kurz vor Insolvenzeröffnung) nicht immer mit Segen beschert, auch wenn gut gemeint.

Mit Tag X meinte ich den Eröffnungstag.


Gruss
Feuerwald
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 18. Juni 2007, 17:55:01 »


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Gerda
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« Antworten #4 am: 19. Juni 2007, 09:50:31 »

Danke für die sehr informativen Antworten.
Ich frage mich trotzdem, wie man in der Zeit nach Antragstellung noch so arbeiten soll als wäre nichts geschehen....
Ich habe 2 Auszubildende und eine Teilzeitkraft. Wie muss ich mich nach (evtl.) Eröffnung verhalten? Muss ich dann für die Azubis neue Plätze suchen oder können sie noch bleiben bis das Verfahren abgeschlossen ist?
MfG, Gerda
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ThoFa
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« Antworten #5 am: 19. Juni 2007, 09:58:14 »

Hallo,

es kommt - wie so oft - darauf an, ist es Ziel das Unternehmen weiterzuführen und ist dies auch realistisch ?

Wenn nicht sollten zumindestens die Azubis informiert werden. Sie sind natürlich verpflichet, Ihren Azubis neue Jobs zu besorgen. Aber unterstützen dabei sollten Sie sie schon. Dabei sind auch die entsprechenden Handwerkskammern und die IHK behilflich.

MfG

ThoFa
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Gerda
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« Antworten #6 am: 19. Juni 2007, 11:30:44 »

Und noch zwei Fragen:
Sollte ich nicht wenigstens den Eigentümer, an den ich die monatliche Miete abführe, von dem Insolvenzantrag (auch unter der Voraussicht, dass der weitererzählt!) in Kenntnis setzen? Nach dem 22. Juni erhalte ich hier keinen Strom mehr und da der Zähler in meinem Laden ist, erhalten auch die anderen hier ansässigen Selbständigen keinen Strom mehr. Da wird der Eigentümer sich dann drum kümmern müssen.

Ab wann darf die Hausbank eingezogene Lastschriften nicht mehr zurückholen? Ab Antragstellung oder ab Eröffnung der Insolvenz?

Gruß und danke, Gerda
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Gerda
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« Antworten #7 am: 20. Juni 2007, 09:16:28 »

Hallo!
Kann nochmal jemand auf meine letzten Fragen antworten? Wäre klasse....
Gruß, Gerda
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 20. Juni 2007, 09:16:28 »


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