Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 02:51
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:51:24 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Regelinsolvenz beantragt, Gläubiger will mich anzeigen ! Was tun ?  (Gelesen 757 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sammydeluxe
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 33

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« am: 15. März 2011, 11:33:33 »

Hallo zusammen,

ich habe am 10.03.11 beim Amtsgericht meinen Antrag auf Regelinsolvenz mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht.

Man sagte mir, dass ich in dieser Woche schon Bescheid bekäme und dann alles seinen Gang gehen würde.

Am Samstag habe ich dann Post im Briefkasten gehabt von einem Anwalt, der demnach einen Gläubiger vertritt, welcher von mir aus einem damaligen Rechtsgeschäft einen Schadensersatz fordert. Zum einen hat er schon einen Titel erwirkt, Gerichtsvollzieher war auch schon bei mir und weiter habe ich Ihn in meinem InsoAntrag aufgeführt.

Ich gehe mal davon aus, das er noch nicht weiss, das ich in die Inso gehe.
Jetzt fordert er von mir mindestens einen "angemessenen Teilbetrag bis zum 24.03.2011, sonst würde er einen Strafantrag stellen.
Das Dumme ist, das ich damals beim unterschreiben des Geschäfts bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Ich habe mir allerdings nichts dabei gedacht und das war falsch, sehe ich ja ein.

Wie reagiere ich jetzt am besten auf das Schreiben vom Anwalt bzw. wenn er mich wirklich anzeigt, ist dann die Inso gefährdet oder was soll ich jetzt machen.....

Bin echt ein wenig ratlos und verzweifelt zumal mir der Rechtspfleger beim Amtsgericht nicht wirklich hilfreich zur Seite steht.

Auch muss ich mir irgendwie alles selbst erarbeiten, wie die Regelinsolvenz abläuft. Er sagte ja nur, das ich Bescheid bekäme in der kommenden Woche, was auch immer das heißt. Kann mich da noch jemand aufklären ?

Kommt da erst die Stundungszusage für die Gebühren, wann wird die Insolvenz eröffnet bzw. werden die Gläubiger gar nicht informiert ? Dann müsste ich das ja machen, oder ? Wann läuft denn das eigentliche Verfahren, sodaß die Gläubiger nichts mehr machen können ?

Sorry, für die vielen Fragen, aber ich brauche da echt Unterstützung !

Vielen vielen Dank

Tom
Gespeichert
horst69
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 514

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 62


« Antworten #1 am: 15. März 2011, 12:14:55 »

Hallo!

Ich würde erstmal ruhig bleiben!
Meiner Meinung nach, ist das nur angstmacherei, um an die Kohle zu kommen.

Auch wenn du schon die EV abgegeben hast, ist das noch lange kein Hinderniss Verträge zu unterschreiben bzw. Rechtsgeschäfte zu tätigen!

Was man dir eventuell vorwerfen könnte, wäre Eingehungsbetrug. Heisst: Du wusstest bei Vertragunterzeichnung schon, das du den Vertrag nicht zahlen/bedienen kannst.
Hierbei liegt die Beweislast aber bei Gläubiger!!!
Es ist faktisch kaum möglich so einen Bestand nachzuweisen, das wissen auch die Gläubiger, deshalb versuchen die einzuschüchtern um vielleicht noch einen Teilbetrag zu bekommen.
Gespeichert
Maurice Garin
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 305

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 38


« Antworten #2 am: 15. März 2011, 13:53:31 »

Hierbei liegt die Beweislast aber bei Gläubiger!!!
Es ist faktisch kaum möglich so einen Bestand nachzuweisen,

Trotzdem werden Leute regelmäßig dafür verurteilt. Ganz so einfach ist es also nicht. Ich zitiere z.B. mal das KG Berlin, 21.11.2008, 7 U 47/08:
Zitat
Darlegungs- und beweispflichtig für den Umstand, dass [die Forderungen]aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammen, ist primär der Gläubiger, hier also der Kläger.

Trägt dieser aber wie hier konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Schuldner bei Eingehung der Verbindlichkeit aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht damit rechnen konnte, die Forderung bei Fälligkeit erfüllen zu können, ist es Sache des Schuldners, konkrete Umstände darzutun und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass er gleichwohl willens und fähig war, die Forderung auszugleichen.

Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben war, dann stehen die Chancen für den Gläubiger nicht so schlecht. Hängt natürlich auch von den Beträgen und den sonst. Umständen ab.

@TE

Machen können Sie da m.E. nichts mehr. Ausser vielleicht, dass ein Dritter die Forderung des Gläubigers bezahlt. Ansonsten geht das seinen Gang.

Im Insolvenzverfahren kann der der Gläubiger die Forderung als solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (=Betrug) anmelden. Dem können Sie widersprechen und dann muß der Gläubiger Sie verklagen. Tut er das und verlieren Sie, dann wird die Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen und nach Ablauf der gesamten 6 Jahre kann der Gläubiger wieder gegen Sie vollstrecken. Ebenso, wenn Sie nicht widersprechen.

Die Restschuldbefreiung insgesamt ist aber nicht in Gefahr.
Gespeichert
horst69
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 514

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 62


« Antworten #3 am: 15. März 2011, 14:46:07 »

Trotzdem bin ich der Ansicht, das es sehr unwahrscheinlich ist, das er wegen Eingehungsbetrug belangt wird.

Wenn Geld theoretisch da war um die Forderung bei Vertragsabschluß zu zahlen, hat der Gläubiger schlechte Karten. Als Beweis dient hier z.B. eine Lohnabrechnung oder ein Bewilligungsbescheid.

Aber eines möchte ich klar stellen, meine Einschätzung bezieht sich nicht z.B. auf einen Porsche bei einem ALG2 Empfänger. Die Verhältnismäßigkeit muss schon passen.
Gespeichert
Maurice Garin
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 305

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 38


« Antworten #4 am: 15. März 2011, 14:59:53 »

Trotzdem bin ich der Ansicht, ...

Ceterum censeo catharginem esse delendam...

Sie wissen es nicht, ich weiß es nicht, keiner weiß es. Die ganze Spekulation ist ebenso sinnlos, wie falsches in Sicherheit wiegen oder vorschnelle Panikmache.
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. März 2011, 14:59:53 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
horst69
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 514

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 62


« Antworten #5 am: 15. März 2011, 16:03:11 »

Ich weiß es nicht zu 100%, das habe ich auch nie behauptet!!

Aber es ist sehr wahrscheinlich, das weiß ich zu 100%, da ich selbst und auch Bekannte diese Thematik selbst hatten ! Dazu kommen einige Fälle die ich beobachtet habe.

Insofern ist es meiner Meinung nach nicht nur pure Spekulation!
Gespeichert
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #6 am: 16. März 2011, 00:11:40 »

Jetzt fordert er von mir mindestens einen "angemessenen Teilbetrag bis zum 24.03.2011, sonst würde er einen Strafantrag stellen.

Um welchen Betrag (insgesamt) geht es denn überhaupt ?
Gespeichert
sammydeluxe
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 33

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« Antworten #7 am: 16. März 2011, 08:02:16 »

Hallo, erstmal danke das ihr mir weiter helfen wollt.

Es geht um einen Betrag von insgesamt gut 2000 Euro ! Ich habe einen Faltanhänger kaufen wollen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch ein Wohnmobil, welches verkauft und dann mit dem Geld den Faltanhängerpreis auffangen sollte.
Habe das Wohnmobil zwar verkauft bekommen, es existiert auch noch der Vertrag, aber ich brauchte durch meine Arbeitslosigkeit und vor allem durch meinen Haushalt (2 Erwachsene und 5 Kids) das Geld für andere Dinge. Ich hatte versucht es irgendwie hinzubekommen und beim Verkäufer einen neuen Abholtermin zu vereinbaren für 6 Monate später, der liess sich allerdings nicht darauf ein.
Hoffe, ihr helft mir weiter.....

Grüße
Tom
Gespeichert
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #8 am: 16. März 2011, 17:48:20 »

Ich gehe mal davon aus, dass der Anhänger noch da ist ?
Dann wäre ja ein Gegenwert vorhanden.
Gut der will das Ding nicht unbedingt wiederhaben aber besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Besteht im Kaufvertrag ein Eigentumsvorbehalt ?

Ich würde dem Gläubiger die Rückgabe des Anhängers anbieten (falls nicht schon geschehen) und dokumentieren und denke dann würde (wenn überhaupt ein Strafverfahren eröffnet wird) das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt, ggf. gegen eine kleine Geldauflage. Wenn dann nach Verwertung durch den Gläubiger (nicht selbst verkaufen) noch ein Restbetrag übrig bleibt, mei dann ist das halt so. Sehe ich dann aber nicht als Betrug sondern eher als eine weitere Episode aus dem spannenden Mehrteiler "wie das Leben so spielt".

Wurde der Anhänger als Vermögen angegeben ? Wurde ggf. angegeben, dass eine Sicherungsabtretung (Eigentumsvorbehalt des Gläubigers) existiert ? Sonst kann man das ggf. noch nachmelden.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4831 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz