Hallo Horst,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Geldstrafe wird NICHT von der Restschuldbefreiung erfasst und du wirst diesbezüglich auch keinen Vergleich aushandeln können- diese Summe musst du bezahlen.
Das habe ich mir schon gedacht. Die Geldstrafe beträgt etwa 2000,- und die muss ich wohl oder übel abzahlen.
Ich würde mich von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten lassen, aber den Vergleich könntest du theoretisch auch selbst anschieben, ist billiger.
Das mit dem selber anschieben habe ich schoneinmal versucht und der Gläubiger hat ziemlich "allergisch" reagiert (vielleicht habe ich mich auch nicht richtig ausgedrückt in meinem Schreiben). Vielleicht sollte man doch einen Anwalt hinzuziehen. Die Frage ist auch hier wie hoch in diesem Fall wohl die Anwaltskosten wären (das kann man kaum alles richtig einschätzen)...?? Was sind auch "sinnvolle" Vergleiche ? Zum Beispiel bei 9000,- welches Angebot sollte man unterbreiten..??
Würde mir eine kostenlose Schuldnerberatung was bringen..??
Gruß
Sascha