Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:52:20 *
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Autor Thema: Regelinsolvenz starten und was ist mitden Forderungen bei der Stadt. Was nun?  (Gelesen 408 mal)
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Mordat
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« am: 23. Mai 2011, 10:53:49 »

Hallo zusammen,

mal kurz zu mir. Ich hatte 15jahre ein gewerbe und musste es leider aufgeben. seit ca 4 jahren bin ich nun ALGII empfänger und komme von den schulden nicht mal im ansatz runter. durch fehler von mir ist nun ein schuldenberg von ca 100tsd € offen. ich habe nun alle unterlagen für die regelinsolvenz fertig und warte nur noch auf die rückantworten der 12amtsgerichte in deutschland, welche mahnbescheide vorliegen, damit ich keinen vergessen habe. heute war ich bei der stadt und dort habe ich noch 1600€ offen. das sind mahngebühren, auto abschleppen und solche sachen. nun meine frage, kann ich die regelinso starten trotz der schulden bei der stadt? oder muss ich die stadtschulden vorab begleichen? ich möchte nicht das meine inso abgelehnt wird und ich eine spresse von 10 jahren bekomme. mein insolvenzbrater von den maltesern wußte leider auch nicht bescheid. er meinte zahlen sie das vorher. leichter gesagt wie getan. ich habe keine 1600€ um es bei der stadt abzuzahlen. hat einer eine idee dazu? ich bin ratlos...

dank euch...

mfg M.
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« Antworten #1 am: 23. Mai 2011, 12:51:54 »

soweit ich weiss muss man Strafen selbst begleichen. Bitte die Stadt um Ratenzahlung. Da lässt sich eigentlich jede Stadt drauf ein!
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Viele Grüße

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Mordat
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« Antworten #2 am: 23. Mai 2011, 13:22:45 »

hallo, ratenzahlung habe ich schon. doch darf ich die insolvenz starten? ich würde doch wenn ich die raten zahle diesen gläubiger bevorzugen. und das darf glaube ich nicht sein.
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Maurice Garin
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« Antworten #3 am: 23. Mai 2011, 13:42:04 »


Im Hinblick auf die offenen Mahngebühren, Kosten, etc. können Sie den Insolvenzantrag unbesorgt stellen.

Geldstrafen, etc. werden allerdings nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und müssen irgendwann bezahlt werden. Das heißt aber nicht, dass deswegen für die übrigen Verbindlichkeiten keine RSB möglich ist, oder gar ein Insolvenzverfahren nicht in Frage kommt.

Soweit Sie können, dürfen Sie die Geldstrafen auch im Insolvenzverfahren - aus Ihrem unpfändbaren Einkommen - bezahlen. Eine Gläubigerbegünstigung ist das dann nicht.

Wenn Sie aber in den letzten drei Jahren der Stadt gegenüber falsche Angaben gemacht haben, um Zahlungen zu erhalten oder zu vermeiden, dann sollten Sie das nochmal genauer prüfen lassen. Allerdings besser nicht von Ihrem "insolvenzbrater von den maltesern". Der scheint in solchen Fällen noch Fortbildungsbedarf zu haben.
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Mordat
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« Antworten #4 am: 23. Mai 2011, 14:20:02 »

das klingt ja sehr gut! danke für die information. noch eine frage zu den zahlungen bei der stadt. sind ale gelder von denen pfändbar oder nur ein teil. ich habe gelesen, dass die mahngebühren usw. mit in die insolvenz fallen würden. ist das richtig? diese muesste ich ja aufschlüsseln und separat mit in die insolvenz nehemn? oder komplett so lassen und ratenzahlung weiter durchführen?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Mai 2011, 14:20:02 »



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Der_Alte
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« Antworten #5 am: 23. Mai 2011, 16:48:29 »

Nur echte Strafen sind insolvenzfest, müssen also auf jeden Fall bezahlt werden. Dazu gehören bei der Stadt alle Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (Verwarngeld wegen falsch parken usw.); Auslagen der Stadt wie zum Beispiel die Abschleppkosten sind Verwaltungsgebühren, die mit zu den Insolvenzforderungen gehören dürften.

Wenn Sie also alle Buß- und Verwarngelder bezahlt haben können Sie die restlichen offenen Forderungen getrost mit ins Insolvenzverfahren nehmen.
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Es grüßt der Alte
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« Antworten #6 am: 23. Mai 2011, 17:33:32 »

habe mir heute die aufstellung bei der stadt geholt. das ist abschleppen zwangsentstempelung gv kosten mahngebühren und fehlender vers. schutz aufgelistet. also vorher zahlen kann ich das leider nicht. geht das nun  mit in die insolvenz oder nebenbei begleichen?
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Der_Alte
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« Antworten #7 am: 23. Mai 2011, 18:24:56 »

Das sieht alles nach Forderungen aus, die in die Insolvenzliste mit aufzunehmen sind.
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Mordat
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« Antworten #8 am: 24. Mai 2011, 11:41:42 »

ich habe letzte woche alle mahngerichte in deutschland angeschrieben ob noch forderungen dort laufen, die ich noch nicht mit eingetragen habe. sobald ich dir rückmeldung habe, werde ich die inso abgeben und mit meinem betreuer besprechen, ob diese sachen mit hinein können oder nicht. ich hoffe auf ein ja. danke für die informationen.
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Tags: Regelinsolvenz 
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