Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 02:56
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:56:25 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Regelinsolvenzantrag?  (Gelesen 2074 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
unruhestifter
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« am: 11. März 2010, 11:11:06 »

Hallo,

ich war mit einem Partner zusammen Selbstständig. Wir betrieben zusammen zwei GmbH `s. Mit der einen sind wir im September 2007 in die Insolvenz gegangen. Die Masse verteilt nun der Insolvenzverwalter.

Die andere GmbH war schon einige Jahre eingeschlafen und verlieh lediglich Ihr Geld an die erste GmbH. Da dort aber das Insolvenzverfahren lief kam weder das verliehene Geld noch die Zinsen zurück und so mußte diese GmbH im Dezember 2008 auch Insolvenz anmelden. Diese wurde allerdings mangels Masse abgelehnt und mein ehemaliger Partner zum Liquidator bestellt. Die GmbH wurde vom am 18.02.2009 aufgelöst und die Auflösung ist eingetragen.

Nach und nach kamen die Gläubiger für die ich und mein Partner gebürgt haben und forderten ihr Geld zurück. Darunter Krankenkassen. Ich mußte daraufhin im April 2008 die EV abgeben. Ich plane die Privatinsolvenz zu beantragen.

Meine Fragen:

Trifft für mich der Regelinsolvenzantrag zu?

Soll ich noch warten bis das Insolvenzverfahren der GmbH abgeschlossen ist?

Muß ich vor dem Antrag einen außergerichtlichen Einigungsvorschlag machen?

Was ist mit Forderungen die noch nicht an mich gestellt wurden?

Ich befürchte ggf. Lohnsteuerforderungen, bislang hat sich das Finanzamt nicht gemeldet.

Kann ich im Antrag die eventuelle Forderung des Finanzamt melden um sicher zu gehen keinen zu vergessen?

Muß ich das Verfahren mit einem Anwalt durchführen?

Was kostet das Verfahren?


Vielen Dank für eure Infos.

Gespeichert

Lieben Gruß vom Unruhestifter
KSC


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« Antworten #1 am: 11. März 2010, 11:19:21 »

Soweit ich das beurteilen kann (Bin Selber im Regelinsolvenzverfahren)

Trifft für mich der Regelinsolvenzantrag zu?

Regelinsolvenz ist für selbständige, und ehemals selbständige, gehe also davon aus, das auch auf Sie zutrifft.

Soll ich noch warten bis das Insolvenzverfahren der GmbH abgeschlossen ist?

Lieber früher das Insolvenzverfahren beantragen, dann sind sie schneller schuldenfrei. Nicht zögern.

Muß ich vor dem Antrag einen außergerichtlichen Einigungsvorschlag machen?

Beim Regelinsolvenzverfahren nicht, habe auch keinen gemacht.

Was ist mit Forderungen die noch nicht an mich gestellt wurden?

Die werden in der nächsten Zeit sicher auf Sie zukommen, habe auch Gläubiger nachgemeldet.

Muß ich das Verfahren mit einem Anwalt durchführen?

Habe ich gemacht, ja. Oder eben mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (Caritas, Sozialamt etc) die Insolvenzberatung o.ä anbieten.


Was kostet das Verfahren?

Die Kosten könnten am Anfang gestundet werden.
Kenne mich nicht genau aus.




Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #2 am: 11. März 2010, 11:27:55 »

Sie sollten in jedem Fall beizeiten selbst die Insolvenz beantragen bevor es die Krankenkasse und/oder das Finanzamt  macht.
Gespeichert
KSC


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« Antworten #3 am: 11. März 2010, 11:30:58 »

Umso früher, desto besser. Lieber schneller die Schulden los haben  lollol  thumbup
Gespeichert
unruhestifter
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 11. März 2010, 11:37:33 »

Cool, wie gut das ich die Seite gefunden habe,
ich werde mir einen Anwalt suchen und loslegen! Vielen Dank für die schnelle Info finde ich super und nimmt mir meine Unsicherheit.
Gespeichert

Lieben Gruß vom Unruhestifter
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. März 2010, 11:37:33 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
KSC


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« Antworten #5 am: 11. März 2010, 11:41:47 »

Jap die Seite ist echt gut. Vor allem, das man hier nicht blöd angemacht wird, sondern auch geholfen bekommt.  biggrin

Also, ran ans Telefon, Rechtsanwalt anrufen, Antrag stellen und schuldenfrei werden  lollol  juchu  thumbup
Gespeichert
Tags: Schulden  Regelinsolvenz 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2594 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz