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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:57:40 *
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Autor Thema: Rentennachzahlung! Abgabe an das Sozialamt oder den Insiolvenzverwalter???  (Gelesen 1752 mal)
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meinereins
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« am: 31. März 2009, 08:33:23 »

Hallo, habe ein Problem
 Mein Vater ist 70 Jahre alt,ist seit 5 Jahren Rentner und im 3. Jahr der Wohlverhaltensperiode der privaten Insolvenz. Er bezieht ne schmale Rente von nicht mal 357.-€ und bekommt noch ca. 260€ für die Grundsicherung vom Amt.Jetzt hat er von der LVA 4000.-€  Rente nach bezahlt bekommen für die Zeit als wir (3 Kinder) noch minderjährig waren und er uns nach dem Tod Unserer Mutter allein erzog. Meine Frage lautet jetzt folgendermaßen: Wem muss er, wenn überhaupt, von der Nachzahlung bescheid geben? dem Insolvenzverwalter? dem Amt? Besteht die Gefahr dass er dieses Geld einem von beiden aushändigen muss? Ist dringend diese Frage! Weil er hat das Geld schon von der Bank abgehoben und wollte davon den bevorstehenden Umzug bezahlen. Gut die Hälfte hat schon die Bank einbehalten um den Dispo auszugleichen.

Im Vorraus schon mal vielen lieben Dank Sylvia
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paps
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« Antworten #1 am: 31. März 2009, 17:32:50 »

Nicht so einfach:

Für welchen Zeitraum sind die Nachzahlungen?

Für den Zeitraum ab Eröffnung müßte der mtl. Betrag exakt für den jeweiligen Monat berechnet werden und daraus die Pfändung.

Für den Zeitraum vor Eröffnung würde er n.m.K. an den Th gehen (Rente ist Einkommen).
--------------------------
Beispiel:
Bei einem Lebensalter von 70 dürften also die letzten 5 Jahre nachgezahlt worden sein.
Somit mtl. ca. 66 Euro.

Diese 66,-  auf 3  Jahre Insolvenz  sind 2376,- .
Diese müssten auf die Monate verteilt werden.

Die verbleibenden 1624,- wären dann noch zu klären.
---------------------------------
 
Verrechnung des Dispo ist ärgerlich.
Wurde der gekündigt und wenn ja, wann?

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Paps
 
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meinereins
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« Antworten #2 am: 31. März 2009, 21:06:24 »

Vielen Dank Paps

Nein gekündigt wurde der Dispo nicht, zumindest weiß ich nichts davon.

Muss mich noch etwas schlauer machen...

Die 1624 wären noch zu klären.???


Sollte man das Geld also dem IV melden!?
Hab ich das richtig verstanden?

Grüße
meinereins
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paps
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« Antworten #3 am: 31. März 2009, 23:26:05 »

Also Dispo nicht gekündigt; Geld steht also noch zur Verfügung.


Ich bin zum anderen Problem noch nicht schlauer als vor 6 Stunden.
ThoFa oder Feuerwald? Habt ihr Praxiserfahrungen.

Ich gehe von einer Anzeigepflicht nach den Obliegenheiten aus.



--------------------------
Nur mal so am Rande, wie kommt ein 68-Jähriger zur Inso?
Vergleich->Erbausschlagung angezeigt->Gläubigerpech...Einigung ohne Inso
« Letzte Änderung: 31. März 2009, 23:29:09 von paps » Gespeichert

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kadojo
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« Antworten #4 am: 13. April 2009, 20:37:31 »

hallo,

frage: welche bank gibt in einer insolvenz/wohlverhaltensphase einen dispokredit?????????????? smoke
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. April 2009, 20:37:31 »



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meinereins
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« Antworten #5 am: 13. April 2009, 20:53:55 »

Hallo,
Seine Hausbank ,bei der er schon über Jahrzehnte Kunde ist, hat ihm diesen aus Kulanzgründen gewährt.
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meinereins
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« Antworten #6 am: 13. April 2009, 20:57:37 »

Ach ja Paps....Danke nochmal für ihre Bemühungen. Tut gut wenn man Ansprechpartner hat.
Er hat´s jetzt gemeldet und warten ab. Denke dann ist er auf der sicheren Seite. Der IV wird nichts tun was ihm nicht erlaubt ist!
Güße
meinereins
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