Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:58:32 *
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Autor Thema: Restschuldbefreiung????  (Gelesen 700 mal)
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pfanne
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« am: 21. September 2010, 10:58:52 »

Hallöchen,ich bin neu hier und ihr habt ein super tolles Forum hier! hi

Ich habe da mal eine Frage:
Also,ich bin von meinem Rechtsanwalt der mich in die Inso gebracht hat,nie richtig beraten worden.Auch mein Treuhändler habe ich noch nie zu Gesicht bekommen,geschweige mit telefoniert oder so.Ich kenne bis auf den Anwalt gar keinen in dem Insolvenzbüro.
So jetzt meine Frage:
Ich habe vor einiger Zeit Post bekommen und dieses steht auch in den Insolvenzbekanntmachungen beim Inso-Gericht drin.:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von......Name,ist der Schuldnerindurch Beschluss vom 22.04.2008 die Restschuldbefreiung angekündigt worden( §291InSO).
Die Schuldnerin erlangtRestschuldbefreiung, wenn Sie in der Laufzeit ihrer Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach §295InSO nachkommt und die Vorraussetzungen für eine Versagung nach §297 oder§298InSO nicht vorliegen.
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.09.2006 begonnen und beträgt sechs Jahre
Amtsgericht.....,den 04.06.2008

Ihr könnt mich jetzt für dumm verkaufen,aber ich kann damit nix anfangen,was bedeutet das?
Bin ich jetzt Schuldenfrei?
Wie lange läuft den alles noch,damit ich endlich wieder ohne Angst ein normales Leben führen kann?
Auf meiner Lohnabrechnung steht immer noch Insolvenz drauf und auch die Kontonummer meines Treuhändler?
Aber mir wurden in der ganzen Zeit höchstens 100€ von meinem Lohn an den Treuhändler überwiesen!
Kann ich noch einen 400€Job annehmen oder muß ich da erstmal mein Treuhändler fragen? Wird mir das noch gefändet?
Ich habe vor 3Jahren geheiratet,mein Mann hat keine Schulden,er ist Schuldenfrei.
Wir würden gerne ein Haus kaufen oder mieten,kann ich denn mit in dem Kreditantrag stehen?Ich glaube eher nicht?dann wird der Kredit denke ich mal sofort abgelehnt oder?
Wir hätten da auch ein Haus was zur Miete ansteht,muß ich über die Insolvenz den neuen Vermieter informieren?Oder schreibt der treuhändler diesen an?
Sorry,aber ich bin in dieser Sache total unerfahren,bitte meldet euch bei mir,vielleicht bekomme ich ja von diesem Forum mal eine ordentliche Auskunft!!!! dntknw
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« Antworten #1 am: 21. September 2010, 11:53:09 »

Das ist nur die Ankündigung der RSB!
Das gesamte Verfahren dauert 6 Jahre ab eröffnung! In Ihrem Fall wäre der Zeitpunkt der RSB 2012.
Ist ihr verfahren bereits wieder aufgehoben?

Dann befinden sie sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase in der sie sich an die Obliegenheiten gemäß §295Inso halten müssen. während dieser zeit wird der pfändbare betrag von ihrem gehalt an den th abgeführt.

während der gesamten 6 jahre und 3 jahre danach steht die insolvenz in der schufa und es ist eigtl. unmöglich hier einen kredit gewährt zu bekommen.

den neuen vermieter müssen sie nicht informieren! jedoch holen sich einige mittlerweile selbst auskünfte ein und somit würde es herauskommen. offenheit ist besser!

bez. des 400 eur jobs informieren sie ihren th! könnte unter mehrarbeit fallen. informieren sie ihn auf jedenfall.
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pfanne
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« Antworten #2 am: 21. September 2010, 12:16:15 »

wieso aufgehoben, das verstehe ich nicht
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pfanne
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« Antworten #3 am: 21. September 2010, 12:17:39 »

mir wurde in der ganzen zeit est ein oder zweimal was vom lohn gepfändet.heißt das, das ich jetzt jeden monat bezahlen muß?
pfanne
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Fallera
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« Antworten #4 am: 21. September 2010, 12:55:23 »

Sie haben einen Beschluss vom Gericht zur Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens erhalten oder? Nach ca. 1-1,5 Jahren erhalten Sie dann einen Beschluss, dass ihr verfahren aufgehoben wurde!

Ob etwas gepfändet werden kann hängt von ihrem einkommen ab.
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Kurt Cobain
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. September 2010, 12:55:23 »



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