Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:01:43 *
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Autor Thema: Restschuldbefreiung auch für einegtragene Grundschuld?  (Gelesen 4228 mal)
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biene
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« am: 25. Oktober 2008, 19:42:17 »

Hallo,

habe gleich mehrere Fragen zum Thema, jedoch hier kurz die Geschichte:

Meine Ex hat mir einen Berg voll Schulden hinterlassen, konnte die Raten für´s Haus nicht mehr zahlen. Die Bank kündigte die Kredite und strebt nun eine Zwangsversteigerung an. Inzwischen ist ein Zwangsverwalter bestellt worden, der den Auftrag hat mich und meine Lebensgefährtin aus dem Haus zu bekommen. Die Bank sieht hierin eine bessere Verwertbarkeit des Objektes. Der Gutachter für´s Verkehrswertgutachten hat sich auch bereits angemeldet. Muss ich wirklich aus meinem "noch" eigenen Haus ausziehen vor der ZV?

Ich werde jetzt Regelinsolvenz anstreben, aber wie verhält es sich mit den Grundschulden, die im Grundbuch eingetragen wurden bei der Vergabe der Darlehen für´s Haus? Bin ich durch eine Restschuldbefreiung alle Schulden los? Die Bank wird das Haus sicher unter Wert versteigern, somit würde mir immer noch ein Berg Schulden bleiben!?

Die Bank hat für das eine Darlehen jetzt einen Gerichtsvollzieher beauftragt, die Summe einzutreiben. Aber das ist natürlich illusorisch, wie soll ich das machen?

Wäre für Eure Erfahrungen und Ratschläge echt dankbar, denn irgendwie muss es ja weiter gehen.
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smallville
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« Antworten #1 am: 26. Oktober 2008, 10:48:06 »

Hallo Biene,

wenn ich Punkt 2.) richtig interpretiere, gehe ich davon aus, dass die eingetragene Grundschuld nicht unter die RSB fällt.
Aber hierzu und zu Deinen anderen Fragen melden sich bestimmt noch die Profis hier für dieses Gebiet.

lg
small

§ 301 InsO
Wirkung der Restschuldbefreiung
   Achter Teil (Restschuldbefreiung)

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

(2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt.Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

(3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.

 

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noch immer nicht in der WVP
bemeyno
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« Antworten #2 am: 26. Oktober 2008, 15:40:27 »

Mh, wenn aber doch das Haus versteigert ist und alles umgeschrieben ist, dann ist doch auch die Grundschuld gelöscht oder?

Es gibt doch so wahnsinnig viele Menschen, deren Eigentum versteigert wird und die eine Insolvenz laufen haben. Irgendwie erscheint es mir merkwürdig, wenn diese alle nach Erteilung der RSB immer noch auf der Grundschuld sitzen würden.  dntknw

Da ich auch zu diesen Menschen gehöre, hoffe ich, dass es hier bald heißt: nach ZV und Erteilung der RSB ist man tatsächlich schuldenfrei. Sonst wird mir noch Angst und Bange, was mich wohl in ein paar Jahren noch erwartet. Immerhin habe ich schon Bergfest und ab jetzt "rast" das Ende der Insolvenz auf mich zu.......

Bitte, bitte sagt mir und vielen anderen, das wir danach wirklich alles hinter uns haben  undecided

Trotzdem schönen Abend noch


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paps
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« Antworten #3 am: 26. Oktober 2008, 20:40:55 »

Grundschulden sind Schulden(Belastungen) auf dem Grundstück.
Diese haben mit den persönlichen (materiellen) Schulden nichts zu tun.

Wurde das Objekt zwangsversteigert, werden die Grundschulden gelöscht oder der neue Eigentümer übernimmt das Grundstück mit den Grundschulden und riskiert eine weitere Verwertung der Grundschulden.

Im Normalfalle ist also der Insolvente nach durchlaufen des Verfahrens und mit Erteilung der RSB sowohl seine materiellen Schulden als auch sein Grundstück los.
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biene
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« Antworten #4 am: 26. Oktober 2008, 23:46:08 »

Erst einmal vielen Dank für die Antworten zum Thema Grundschuld.

Könnte mir noch jemand sagen, wie es sich jetzt mit dem Auszug aus dem Haus verhält? Muss ich sofort raus oder nicht? cry
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. Oktober 2008, 23:46:08 »



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paps
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« Antworten #5 am: 27. Oktober 2008, 18:18:37 »

Sie sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

Dann kann Sie auch kein Zwangsverwalter aus dem Haus vertreiben.
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« Antworten #6 am: 27. Oktober 2008, 19:10:50 »

Ja, ich bin im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Dass Problem ist weniger der Zwangsverwalter. Mit dem kann ich recht gut. Aber er hat zu mir gesagt, dass die Bank alles daran setzen wird, mich rauszuschmeißen, da sie das Objekt leer verkaufen wollen. Laut Aussage des Zwangsverwalters, kommen die Banken angeblich in 99% der Fälle damit durch. Ob das stimmt, weiß ich eben auch nicht und deshalb bin ich völlig unsicher, wie ich mich verhalten soll.
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dobberstein
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« Antworten #7 am: 28. Oktober 2008, 12:36:29 »

 Abwarten und Teetrinken. Die Bank will doch was von Dir und nicht umgekehrt.
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pd
ThoFa
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« Antworten #8 am: 28. Oktober 2008, 20:16:49 »

Hallo,

Laut Aussage des Zwangsverwalters, kommen die Banken angeblich in 99% der Fälle damit durch.

nö. Das halte ich für ein Gerücht oder den Versuch Sie zum Auszug zu bewegen. Zwingen kann Sie gar keiner.

MfG

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