Hallo,
bin gerade im Endspurt Richtung Restschuldbefreiung - habe vorzeitig alles bezahlt und diesen Monat zum ersten Mal mein Gehalt ungepfändet bekommen! TRAUMHAFT!!!

Jetzt warte ich eigentlich nur noch auf das offizielle Schreiben vom Gericht.
Aber nun geht's los: Schon trudelte der erste Brief eines Anwaltes ein. Der Aufstellung nach handelt es sich bei seiner Forderung um Zinsen auf den Forderungsbetrag seines Mandaten, der damals im Insolvenzverfahren mit in die Forderungsliste aufgenommen wurde. Sprich: Die Forderungssumme lt. Verzeichnis ist getilgt, aber jetzt will er die Zinsen haben, die über die Laufzeit des Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahren entstanden sind.
Aus meinem bisherigen Verständnis heraus sind jedoch mit Erteilung der Restschuldbefreiung ALLE Forderungen getilgt, und der Gläubiger hat keinen Anspruch auf eine weitere Verzinsung über die angemeldeten Forderungen hinaus. Ist dem so, oder hat der Gläubiger, einen Anspruch auf Zahlung dieser Zinsen?
Meinen TH habe ich gefragt, aber der schrieb nur, er sähe dies so wie ich, was aber eher unverbindlich klang. Und daß er mir im Zweifelsfall rät, einen Anwalt einzuschalten.
Nicht schoooon wieder!
Hier gibt es doch bestimmt jemanden, der eine verbindliche Antwort geben kann???
Vielen Dank schon mal vorab und allseits ein schönes Adventwochenende!