Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:02:50 *
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Autor Thema: Restschuldbefreiung untersagt  (Gelesen 1540 mal)
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team2204
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« am: 02. November 2010, 00:34:34 »

hallo an alle,

mir wurde die restschuldbefreiung untersagt und das insolvenzverfahren eingestellt. ich konnte die vom iv geforderten 119,00 euro nicht zahlen.
was kann man in meinem fall machen, um nicht doch auf den schulden sitzen zu bleiben???????
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Fallera
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« Antworten #1 am: 02. November 2010, 07:26:15 »

Bei Versagung der RSB nach §298Inso. können sie meiner Meinung nach sofort wieder einen neuen Insolvenzantrag samt RSB stellen. Jedoch müssen die entsprechenden Voraussetzungen aufs neue Vorliegen. (z. B. Bescheinigung über das Scheitern eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
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juergengrisu
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« Antworten #2 am: 02. November 2010, 08:20:37 »

Hallo Team2204

Das ist nicht gut ..
Wie weit waren sie denn? haben sie denn keine Verfahrenskostenstundung beantragt??
Gruß
Juergengris
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paps
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« Antworten #3 am: 02. November 2010, 18:56:23 »

@ juergengrisu
Wenn es um die Mindestvergütung des TH ging, war bereits das Verfahren aufgehoben.

@team2204
Wurde bereits rechtskräftig versagt?
Wenn ja, haben Sie mindestens 2 Belehrungen über die mögliche Versagung ignoriert.
1. TH mit der Zahlungsaufforderung
2. Gericht mit der Möglichkeit Stellung zu nehmen oder innerhalb 14 Tage durch Zahlung Abhilfe zu schaffen.

Warum haben Sie nicht reagiert?
Ist die Frist noch gegeben, sofortige Beschwerde einzureichen?
« Letzte Änderung: 02. November 2010, 18:58:32 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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team2204
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« Antworten #4 am: 03. November 2010, 21:41:35 »

@ Paps,

ja es wurde schon rechtskräftig versagt.

ja diese 2 belehrungen sind gekommen. vom iv wie vom gericht.

bin die ganze woche auf montage. bleibe öfters auch über wochenende weg.

die aufforderung vom iv hab ich vergessen, keine ahnung warum, passiert mir in der letzten zeit ziemlich oft das ich etwas vergesse. manchmal schon innerhalb von 2 minuten. die schreiben vom gericht kamen als ich nicht zu hause war. hab sie im briefkasten gefunden als ich nach längerer zeit mal wieder zu hause war.
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« Antworten #4 am: 03. November 2010, 21:41:35 »



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team2204
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« Antworten #5 am: 06. November 2010, 00:35:49 »

 cry
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« Antworten #6 am: 06. November 2010, 11:48:38 »

wiedereinsetzung möglich?
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« Antworten #7 am: 06. November 2010, 19:37:27 »

ja möglich, die frage ist jetzt nur ab wann?
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« Antworten #8 am: 08. November 2010, 11:47:28 »

Wenn Sie die RSB noch anstreben, sollten Sie die Geschichte schnellst möglichst überprüfen lassen. Ihnen läuft die Zeit davon, wenn es nicht ohnehin schon zu spät ist.
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team2204
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« Antworten #9 am: 18. November 2010, 22:05:52 »

kann jemand zuverlässig sagen ob ein neues inso verfahren sofort wieder möglich ist. danke im vorraus.
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tomwr
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« Antworten #10 am: 18. November 2010, 22:17:45 »

Es gibt eine 3-jährige Sperrfrist nach Versagung der RSB, bevor man erneut einen Antrag stellen kann.
Bundesgerichtshof , Beschluss vom 3. Dezember 2009 – IX ZB 89/09

Musst noch ein bischen warten. Macht bei dieser Einstellung hier auch nicht all zu viel Sinn einen erneuten Antrag zu stellen:

Zitat
die aufforderung vom iv hab ich vergessen, keine ahnung warum, passiert mir in der letzten zeit ziemlich oft das ich etwas vergesse. manchmal schon innerhalb von 2 minuten. die schreiben vom gericht kamen als ich nicht zu hause war. hab sie im briefkasten gefunden als ich nach längerer zeit mal wieder zu hause war.
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« Antworten #11 am: 18. November 2010, 22:21:25 »

die vergesslichkeit hat nichts mit meiner einstellung zu tun.
so wie es kommt ist es zu 60% innerhalb von minuten wieder vergessen.
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Leopold Bloom
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« Antworten #12 am: 18. November 2010, 22:30:55 »

die aufforderung vom iv hab ich vergessen, keine ahnung warum, passiert mir in der letzten zeit ziemlich oft das ich etwas vergesse. manchmal schon innerhalb von 2 minuten. die schreiben vom gericht kamen als ich nicht zu hause war. hab sie im briefkasten gefunden als ich nach längerer zeit mal wieder zu hause war.

Wie Sie das schildern, lässt den Verdacht aufkommen, dass dahinter eine bisher nicht diagnostizierte Erkrankung stehen könnte.
Haben sie das mal von einem Facharzt begutachten lassen?
Der Weg geht normalerweise über den Hausarzt, der zum Facharzt überweist.

Eine Krankheit oder Dysfunktion kann Ihnen niemand zum Vorwurf machen, und sie dürfen keine Nachteile dadurch erhalten.

Gruß Leopold Bloom
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team2204
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« Antworten #13 am: 18. November 2010, 22:35:12 »

nein habe es noch nicht untersuchen lassen, steht ja immer die angst im hause, das es doch was ernstes sein könnte. die angst irgendwann vielleicht die eigene familie nicht mehr zu kennen, sieht man ja oft von betroffenen im fernseh.
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Leopold Bloom
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« Antworten #14 am: 18. November 2010, 22:49:47 »

nein habe es noch nicht untersuchen lassen, steht ja immer die angst im hause, das es doch was ernstes sein könnte.

Das, was du geschildert hast, ist ernst, SEHR ernst sogar.
Aber du darfst nicht ernst mit gefährlich verwechseln.
Es kann durchaus sein, dass es zwar ernst, aber nicht gefährlich ist.
Hast du eine Vertrauensperson? Vielleicht sogar in deiner Familie?

die angst irgendwann vielleicht die eigene familie nicht mehr zu kennen, sieht man ja oft von betroffenen im fernseh.

Im Fernsehen siehst du niemals das, wie es wirklich ist, im Fernsehen siehst du nur Schauspieler, die ihre eingeübten Rollen spielen.

Gruß Leopold Bloom
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