Hallo und guten Abend zusammen,
meinem Antrag, den unpfändbaren Betrag nach der Lohnpfändungstabelle gemäß §850 c ZPO zu erhöhen, wurde stattgegeben/zugestimmt .
Da ich leider mit dem Beschluss allein gelassen wurde, den pfändbaren Betrag selbst abführe und nicht weiss wie ich das nun korrekt berechne hier die vielleicht recht einfache Frage.
Auszug aus dem Beschluss:...wird der Schuldnerin
über den unpfändbaren Betrag nach der Tabelle zum §850c ZPO
hinaus, ein weiterer Betrag aus der Insolvenzmasse monatlich freigegeben in Höhe von X EUR
Wird der Betrag X nun in das Gehalt mit einberechnet, d.H. Gehalt minus Betrag X und dann nach der Pfändungstabelle behandelt.
oder
Gehalt normal nach der Pfändungstabelle behandel, d.h. pfändbaren Anteil ermitteln und von diesem dann den Betrag X abziehen?
Ich bin da ein wenig überfordert, der Treuhänder ist leider nicht wirklich mein Freund..

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! :-)
Liebe Grüsse
Snups