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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:07:29 *
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Autor Thema: Riestern in der WVP  (Gelesen 456 mal)
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reinhard
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« am: 28. Januar 2009, 10:09:58 »

Guten Tag,nochmals von mir eine Frage zur WVP. Ich habe einen arbeitgebergestützten Riestervertrag.Die Beiträge dazu behält der Arbeutgeber sofort vom Lohn ein.
Auf der Lohnabrechnung steht dann z.b. Nettoverdienst 1800 Euro,eine Zeile drunter- persönliche Abgaben : Riester/Pensionsfond :100 Euro
=Überweisungsbetrag                     :1700 Euro 
Nun meine Frage,von welchem Betrag wird denn nun der pfändbare Betrag an den TH abgeführt? Von 1800 oder 1700?
Mein TH macht's nämlich mal so und mal so. (Mein TH berechnet mir monatlich,nach Zugang meiner Verdienstbescheinigung den an ihn abzuführenden Betrag). Vielleicht weiss jemand eine Antwort.
Danke.
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paps
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« Antworten #1 am: 28. Januar 2009, 21:21:44 »

Geht man nach dem BAG, nach Abzug der betrieblichen Altersvorsorge.

z.B.:
AZR 611/97, Landesarbeitsgericht Hamburg

BAG 17.02.1998 3 AZR 611/97

Zitat
Ändern Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre ursprüngliche Lohnvereinbarung dahin, daß in Zukunft anstelle eines Teiles des monatlichen Barlohns vom Arbeitgeber eine Versicherungsprämie auf einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers (Direktversicherung) gezahlt werden soll (Gehaltsumwandlung), entstehen insoweit keine pfändbaren Ansprüche auf Arbeitseinkommen ( 850 Abs. 2 ZPO) mehr.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
reinhard
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2009, 07:28:00 »

Vielen Dank für die Hilfe.
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