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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:07:46 *
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Autor Thema: Riesterrente während der WVP  (Gelesen 539 mal)
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apfel71
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« am: 18. Januar 2012, 14:56:12 »

Hallo,

Bei meiner Suche im Internet bin ich auf eure Seite gestossen und habe auch schon viel interessantes über Riester & Co. gelesen. Die "richtige" Frage bzw. Antwort war für mich aber noch nicht dabei.

Mein Mann befindet sich in der WVP, die 2016 endet. Er zahlt dem TH den pfändbaren Teil. Soweit ist auch alles okay.
Jetzt geht es um die Riesterrente. Ich habe eine seit 2006 und zahle nur den Mindestbeitrag von 60€ im Jahr und bekomme die Zuschläge für die Kinder. Nun wird unsere jüngste im Februar 3 Jahre. Entweder müßte ich eine Arbeit auf Lohnsteuerkarte aufnehmen oder mein Mann müßte eine Riester abschließen, so dass uns die Zuschläge weiterhin gezahlt werden. Es würden also weitere Kosten auf uns zu kommen.
Unser Versicherungsmensch sagte uns, das der Riesterbeitrag vom Netto abgezogen und dann der pfändbare Teil berechnet wird. Unser Gedanke war darauf hin, das wir den Riesterbeitrag auf 60 -70€ festlegen (ist der Betrag, den wir monatl. an den TH zahlen)und somit an den TH nichts mehr zahlen müssten.
Nun habe ich aber in einigen Beiträgen hier gelesen, das man die Riesterbeiträge nicht abziehen kann, wenn der Vertrag erst während der WVP abgschlossen wurde.
Meine Frage: Gibt es da eine Möglichkeit oder habe ich die Beiträge doch richtig gedeutet?!

Vielen Dank im Voraus!

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Insokalle
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« Antworten #1 am: 18. Januar 2012, 15:45:17 »

Sie haben richtig gedeutet, ich hatte dazu schon mal geschrieben.

Anders kann es mE nur sein, wenn eine Betriebspflicht o.ä. seitens des Arbeitgebers eingeführt wird, sich der AN also quasi gar nicht gegen die betriebl AV wehren kann.
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apfel71
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2012, 17:01:11 »

Hallo Insokalle,

danke für die schnelle Antwort. Sie hat mir sehr weitergeholfen.
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paps
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2012, 19:19:11 »

Selbst wenn der AG eine bAV auf Grundlage der Riesterfördermöglichkeiten jetzt einrichten würde, stellt sich das Problem, dass die damit verbundene mögliche Absenkung des Nettobetrages=Pfändungsbetrages problematisch ist.

Generell sind zur maximalen staatlichen Förderung (Riester und bAV) auch beide Möglichkeiten nebeneinander sinnvoller.
So kann in beiden Verträgen die volle Förderung genutzt werden.

Richtig ist, dass die Beiträge zur Riesterrente die privat gezahlt werden, den Pfändungsfreibetrag nicht erhöhen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: Riester  Insolvenz  WVP 
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