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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:08:02 *
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Autor Thema: Risikolebensversicherung vom TH beitragsfrei gestellt - erlaubt?  (Gelesen 1341 mal)
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moneypenny
Grünschnabel
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Danke
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« am: 08. Dezember 2006, 10:19:25 »

Ich habe eine Risikolebensversicherung, die im Falle meines Todes zur Auszahlung an meine Tochter kommt. Hier wird also kein Vermögen für mich aufgebaut.

Ich habe nun erfahren, dass meine TH die Versicherung betragsfrei gestellt hat. Ich befinde mich seit 19.09.2006 im Insolvenzverfahren.

Ist das erlaubt?
Gespeichert
paps
Moderator
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Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 08. Dezember 2006, 17:27:01 »

Sie scheinen einen übervorsichtigen TH bekommen zu haben.
Mit dieser Beitragsfreistellung entbindet er sich von Haftungsansprüchen der Gläubigern.

Sie können aber mit Ihm vereinbaren, dass Sie den Vertrag aus ihrem unpfändbaren weiterbedienen.[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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