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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:08:16 *
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Autor Thema: Rückbuchung  (Gelesen 3151 mal)
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« am: 16. April 2009, 21:42:25 »

Hallo zusammen, heute wurden anhand meiner Kontoauszüge, die ich letzte Woche dem Treuhänder übergeben hatte, die Lastschriften vom 01.01-26.03.2009 zurückgebucht. Diese Summe kommt ja nun aufs Treuhänderkonto. Wir werden jetzt also einige Mahnungen bekommen, die wir an den Treuhänder senden sollen. Die entsprechenden Gläubiger werden dann von diesem Konto bedient. Habe ich das richtig verstanden? Wozu dann das Ganze, wenn die Gelder, die ich ja ordnungsgemäß bezahlt hatte, zurückgebucht werden um dann wieder ausbezahlt zu werden?
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makro
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« Antworten #1 am: 16. April 2009, 22:08:19 »

Nein!

Die Gelder landen in der Masse und werden dann an ALLE Gläubiger verteilt! Die zurückgebuchten Beträge müssen ordnungsgemäß von den Gläubigern als Insolvenzforderungen angemeldet werden.

Es gibt genug Themen zu dieser Vorgehensweise.

Das heißt das die Gläubiger auf einen Teil der Forderungen verzichten müssen!

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dobberstein
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« Antworten #2 am: 17. April 2009, 10:45:39 »

Bevor verteilt wird, werden erstmal die Verfahrenskosten beglichen
Die neuen Gläubiger werden insoweit auch Insolvenzgläubiger und können ihre Forderung anmelden.
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pd
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« Antworten #3 am: 17. April 2009, 15:10:38 »

Für die Verfahrenskosten habe ich ein Treuhandkonto bei der Caritas eingerichtet(=Schuldnerberatung).
Ich frage mich, was ist der Sinn des Ganzen. Ich habe alle Beiträge für zB Gas, Wasser, Strom, Telefon etc. bezahlt. Nun werden diese Anbieter "künstlich" zu Gläubigern gemacht...?
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paps
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« Antworten #4 am: 17. April 2009, 17:31:41 »

Es macht keinen Sinn.

Was heißt, dass Sie ein Treuhandkonto haben?
Das müßte doch der IV/TH anlegen.
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« Antworten #4 am: 17. April 2009, 17:31:41 »



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« Antworten #5 am: 18. April 2009, 14:14:01 »

Ja, sorry, falsche Wortwahl. Wir haben bei der Caritas Geld hinterlegt, um die Kosten des Verfahrens decken zu können. Das liegt jetzt auf einem extra dafür von der Caritas eingerichteten Konto und wird von dieser treuhänderisch verwaltet.
« Letzte Änderung: 18. April 2009, 16:26:43 von DreamTheater » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 21. April 2009, 00:32:53 »

So, jetzt wird es ernst. Die ersten "neuen Gläubiger" reagieren. Meine Karte für das Gastanken ist gesperrt, morgen wird mein Handy gesperrt, heute Mittag war jemand von den Stadtwerken da, der uns das wasser und das Gas sperren wollte. Nun meine Frage: Als wir beim TH/IV waren, hat der uns erklärt, es würden natürlich Mahnungen kommen, aber wir dürften nicht aus Verträgen gekündigt werden. Und jetzt das...Mit dem Gas/Wasser konnte meine Frau gerade noch verhindern. Dabei kam heraus, das der uns betreuende IV vor einiger Zeit schon mal durch so ein Theater aufgefallen ist. Meine Frau hat daraufhin unsere Schuldnerberatung angerufen. Der meinte, das ganze wäre nicht rechtens und wir sollen morgen den unterzeichnenden Richter anrufen und die Lage schildern. Der IV selber war wohl am Telefon sehr unfreundlich und hat keine weitere Auskunft erteilt. Was ist denn mit weiteren"neuen Gläubigern" wie zB KfZ-Versicherung. Wenn die uns auch kündigt...ich muss jeden Tag zur Arbeit fahren. Was ist dann im Falle eines Unfalls und der Haftung? Sorry, viel auf Einmal, aber ich bin im Moment sehr aufgewühlt.
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foxtra
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« Antworten #7 am: 21. April 2009, 07:48:32 »

Also, das die Karten und das Handy gesperrt werden, ist, denke ich normal. Aber das die Stadtwerke aufgrund der Rückbuchungen gleich kommen und Gas und Wasser sperren wollen, kann sich nicht auf die "neuen Schulden" durch die Rückbuchungen beziehen, das müssen schon ältere Rückstände sein. Denn so schnell kommen die meines Wissens nicht zum sperren. Und ob das im laufenden Inso rechtens ist, wage ich zu bezweifeln  dntknw
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« Antworten #8 am: 21. April 2009, 19:25:05 »

Hallo nochmal, nein, es gab keine alten Rückstände! Nun, habe heute mit dem Richter telefoniert, der den Beschluss unterzeichnet hat. Der meinte, das mit den Rücklastschriften wäre durchaus korrekt und ein üblicher Vorgang. Habe dann noch mehr telefoniert. Stadtwerke beliefern uns jetzt weiter, senden uns aber einen neuen Vertrag, der auf "Guthabenbasis läuft. Mal gespannt, wie das aussieht. RWE wird die Stromlieferung auch nicht einstellen. Die ausstehenden Gelder aus der Nachzahlung beziehen sich auf unser altes Stromkonto. Diese wurden als monatliche Raten per Lastschrift eingezogen. Unser jetziges zu Hause ist nicht betroffen, da wir die Stromrechnung per Überweisung bezahlen, daher wurde nichts storniert! Bei der telekom war man nicht so freundlich. Wenn die Zahlungen ausbleiben (für Jan.-März) würde unser Telefonanschluss bis mindestens Oktober gesperrt. Bin mal gespannt, besteht da kein Schutz im Rahmen der Insolvenz? Telefon und Internet ist doch heute normal uns kein Luxusartikel...? Die nächsten Monate würde dann auch nicht mehr abgebucht, sondern müsste überwiesen werden. OK. Versicherung (Auto, Hausrat etc.) wurde auch zurückgebucht, befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird an die Rechtsabteilung weiter gereicht. Angeblich besteht mit Rückbuchung kein Versicherungsschutz mehr. Schlecht, da ich täglich zur Arbeit fahren muss. Laut Schuldnerberater sind wir doch weiter versichert, der Versicherer wäre weiter regreßpflichtig, da es keine normale Rückbuchung wäre, sondern halt im Rahmen der Insolvenz...verwirrend, alles. Fürs Handy habe ich heute eine Prepaidkarte besorgt. Erst mal aus dem Schneider cheesy
« Letzte Änderung: 24. April 2009, 13:36:10 von DreamTheater » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 24. April 2009, 13:39:02 »

Hallo nochmal cheesy

Die beiden wichtigen Fragen aus meinem letzten Posting nochmal zusammengefasst:
Darf die Telekom aufgrund der 3 stornierten Lastschriften, bei jedoch ab April weiter laufender Bezahlung den Telefonanschluß sperren? Darf der Versicherer aus eben diesem Grund den Versicherungsschutz beenden?
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« Antworten #10 am: 24. April 2009, 20:49:58 »

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« Antworten #11 am: 24. April 2009, 21:08:08 »

Ein Mensch von der Telekom sagte mir am Telefon, wenn ein Bekannter von uns in dessen Namen die fehlende Summe Jan-März überweisen würde...aber wäre das nicht auch eine Übervorteilung eines Gläubigers? Bekommt dann evtl der Überweisende Ärger?
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« Antworten #12 am: 24. April 2009, 22:03:28 »

Wenn ein dritter ohne Veranlassung zahlt; aber warum sollte er das?

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« Antworten #13 am: 25. April 2009, 14:16:48 »

Guten Tag, wenn er das Geld von uns bekommt und in seinem Namen überweist...? Na ja, hier geht es um ca 150 €

Das größere Problem ist die Rückbuchung der Versicherungen, zB Kfz-Versicherung. Wenn die gekündigt wird: 1. Wie finde ich mit Schufa-Eintrag eine Neue? Wie soll ich diese bezahlen? Die Gesamtsumme dieser Rückbuchungen betrug ca 700 €.
2. Wenn gekündigt wird und keine Neue zu bekommen ist. Wie komme ich dann ohne versicherten Pkw zur Arbeit? Eine Strecke ca 40 km und mit öffentlichen Verkehrsmitteln definitiv zu meinen Arbeitszeiten nicht zu erreichen! Kann es denn das Ziel sein, mich in die Arbeitslosigkeit zu schicken? Gibt es keine Möglichkeiten das zu umgehen bzw zumindest diese Rückbuchungen zu stornieren?

Bitte um Hilfe, ich bin in Moment wirklich sehr verzweifelt!
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« Antworten #14 am: 25. April 2009, 22:39:43 »

Gerade deshalb ist die Rückbuchung ja so unverständlich.
Das zu Grunde liegende BGH Urteil wurde in einem Regelinsolvenzverfahren getroffen. Leider wird es immer häufiger auch auf Verbraucherinsolvenzen angewendet.
Sie sollten mit der Versicherung reden, ob nicht unter den genannten Bedingungen ein Anschlußvertrag möglich ist.
Ein Neuvertrag wird schwierig, da wegen der Kündigung durch den Versicherer eine Abfrage unweigerlich zur Ablehnung führen würde.
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