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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:09:14 *
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Autor Thema: Rückerstattung vom Arbeitsamt  (Gelesen 643 mal)
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Gina210
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« am: 23. Februar 2009, 21:09:13 »

Hallo liebes Team,

zuerst möchte ich mich für die AW von meiner letzten Anfrage herzlichst bedanken.

Heute bekam ich die Info, dass ich eine Rückerstattung vom Arbeitsamt bekomme. Diese Zahlung, da ich damals "gemindert" wurde, wird aufgehoben. Sicher, dies muss ich den TH mitteilen, besteht eventuell die Change, dass ich das Geld behalten darf?
Zu Info, das waren die ersten 3 Mon.von 06 und meine Inso-Eröffnung war mitte Aug.06 .
Für eine Antwort bedanke ich mich schon in Voraus.

viele Grüße von Gina
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 25. Februar 2009, 22:02:16 »

Hallo Gina,

ich bin mir da im Moment nicht 100%ig sicher, aber ich denke mal, das Geld wandert in den Topf. Ich hoffe, ich irre mich und jemand schreibt noch etwas zu bzw. korrigiert mich  gruebel

LG
MissTraut
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paps
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« Antworten #2 am: 25. Februar 2009, 23:14:09 »

m.E. ist der Zeitraum vor Inso voll Massezugehörig.

Die restlichen Nachzahlungen sind auf die Monate des Ursprungsanspruches zu verteilen und die Pfändung in diesen Moanten neu zu berechnen.

was ist "gemindert" ?
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Gina210
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« Antworten #3 am: 26. Februar 2009, 19:53:22 »

Hallo Paps,

vielen Dank für die Antwort.

Also; gemindert bedeutet, ich wurde bei meiner Arbeitslosenmeldung gemindert eingestuft ( 2J. wartezeit), bin jetzt erst auf den Sozialgericht dran gekommen und zu meinen Gunsten wurde entschieden, das mein Arbeitslosengeld nachgezahlt wird.
Arbeitslosengeld ist doch nicht pfändbar oder?

Vielen Dank für eine AW, viele Grüße von Gina
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paps
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« Antworten #4 am: 26. Februar 2009, 20:43:04 »

Arbeitslosengeld ist im Rahmen der Pfändungstabelle pfändbar.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 26. Februar 2009, 20:43:04 »



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Gina210
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« Antworten #5 am: 27. Februar 2009, 07:29:35 »

Guten Morgen Paps,

hm, das ist ja keine gute Nachricht. Aber, wenn dies in der Tabelle fällt und ich erst was über 1800€ verdiene, dann habe ich doch noch gute Aussichten, denn das Arbeitslosengeld ist extrem niedriger und diese Nachzahlung bezieht sich auf 3 Monate.
Haben Sie da schon einmal von jemanden was erfahren?

vielen Dank nochmals Gina
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« Antworten #6 am: 27. Februar 2009, 19:16:11 »

Jetziges Netto;
Höhe der Nachzahlung

Unterhaltsberechtigte.

Nachzahlung für den Zeitraum vor oder während des verfahrens? 
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« Antworten #7 am: 27. Februar 2009, 20:23:55 »


Hallo Paps,

vielen Dank für die Antwort.
Zu den Fragen: - jetziges Netto um die 1700,-€
                              - Höhe der Nachzahlung, genauen Betrag weis ich noch nicht, da das Arbeitsamt es neu
                                 berechnen muss lt. Info ca. um die 1000,.€
                               - Unterhaltsberechtigte ja, ich habe 3 Kinder
                               - das vor den Verfahren

Was meint "Paps" dazu ?

viele mGrüße von Gina
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« Antworten #8 am: 28. Februar 2009, 11:15:07 »

Wenn ich das richtig in Erinnerung ahbe, war der Aufhebungsbeschluß schon da und Sie sind in der WVP.

M.E:: dürfte die Nachzahlung bei ihnen verbleiben.
Schlimmstenfalls könnte eine Zusammenrechnung beantragt werden, dann wären ca. 300,- pfändbar.
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