ich weiß nicht was da nicht zu verstehen gibt
Wenn man Hilfe von anderen haben will, kann man sich schon um ausformulierte Sätze bemühen.
3. Die TH erkennt die Unterhaltspflicht nicht an obwohl eine Jugendamtsurkunde vorliegt ( ist gleichgestellt wie ein Titel gegen mich).
Die TH hat nichts an- oder abzuerkennen. Diese Entscheidung trifft allein das Insolvenzgericht.
Möglicherweise könnte ein Hinweis auf das Gericht die TH bewegen, noch einmal nachzudenken. Es gibt allerdings zwei Probleme dabei. Die TH könnte dauerhaft angesäuert sein. Und sie könnte sich genötigt sehen, dem Arbeitgeber die Abtretung offenzulegen. Wenn beides kein Problem ist, würde ich den Weg zum Insolvenzgericht gehen.
FG Achdujeh