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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:12:57 *
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Autor Thema: Rücklastschriften  (Gelesen 1456 mal)
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Gerda
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« am: 20. Juli 2007, 10:50:02 »

Hallo!
Mein IV hat etlliche Lastschriften aus den vergangen 3 Monaten zurückgeholt.   Unter anderem auch die Autoraten, KFZ-Versicherung, Telefon, Strom.
Nun werde ich von den einzelnen Unternehmen angeschrieben bzw.  angerufen, dass Widerspruch gegen die jeweiligen Lastschriften eingelegt wurde (von der Bank????). 
Heißt das für mich, dass ich das Auto nun abgeben muss, weil die letzten 2 Raten zurückgeholt werden und ich auch nicht mehr versichert bin? Seit einem Monat zahlt mein Mann für das Fahrzeug. . . . .
Ist es denn rechtens, dass die Bank und der IV sich um Geld "streiten", was noch aus Zeiten vor Insolvenzantrag stammt?
Gruß, Gerda
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smallville
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« Antworten #1 am: 20. Juli 2007, 12:14:57 »

Hallo Gerda,

guck mal in den Thread von mongo , da geht es um ein ziemlich ähnliches Thema.
Ich denke aufgrund der Entwicklung von dem anderen Thread, dass der IV den Widerspruch eingelegt hat.
Eine Bank sperrt meines Erachtens nur vorsorglich nach Kenntnisnahme der Insolvenz, damit sie aus der Haftung raus ist.

Der IV muss Dein Konto frei geben damit Du es wieder vollumfänglich nutzen kannst.
Die Bank hat kein Mitspracherecht mehr wenn der IV was zurückholt. 
Ist ähnlich wie wenn Du selbst eine Lastschrift stornierst.  Dann tut die Bank dies.
Seltsam finde ich nur dass dies rückwirkend für 3 Monate geht, ich war der Meinung man kann eine Lastschrift nur innerhalb von 6 Wochen widerrufen.

Komm doch "rüber" in Mongo´s Thread ( sofern er hoffentlich nichts dagegen hat )  :whistle:
lieben Gruß
smallville
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paps
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« Antworten #2 am: 20. Juli 2007, 17:54:35 »

So ist es.

Die Bank selber kann nur das Konto "einfrieren" .
Da sie selber nicht entscheiden darf, welche Gelder freizugeben sind.

Da der TH/IV in die Rechte des Kontoinhabers nach Eröffnung eintritt, kann er alle vor dem Zeitpunkt (Tag; Uhrzeit) veranlassten Lastschriften, so wir der Kontoinhaber auch, zurückbuchen.
Dies geht kostenfrei 6 Wochen bei den meisten Banken.

Die 3 Monate ergeben sich aus dem Rechnungsabschluss und den AGB . Meist wird zum Ende des Quartals ein Rechnungsabschluss per Kontoauszug gegeben, der nach Ablauf der Widerspruchsfrist als genehmigt gilt.


Nun gäbe es zur Vermeidung solcher "Rückbuchungsaktionen" 2 Möglichkeiten.
1.) dem Rechnungsabschluß schriftlich vor Ablauf der Frist zuzustimmen.
2.) Da ja ungefähr absehbar ist, wann ich den Antrag abgebe, auf Überweisung und Bargeschäft umzustellen.

Und ich gebe Feuerwald recht, dass solche Lastschriften, wie Strom, Wasser, Miete...eigentlich verbleiben sollten,
Da die Th aber ehr wenig an den PI`s verdienen, holen sie eben pauschal zurück.

Ob dabei auch Lastschriften die nach Eröffnung bestanden zurückgebucht werden können?
Ich bezweifle  dies stark; da so Neuschulden entstehen.
In diesem Falle sollte das zuständige Insolvenzgericht mit der Bitte um Klärung angeschrieben werden.

Ich weis, das hilft in Ihrer Situation nicht wirklich viel, macht aber die Problematik  etwas verständlicher.
 
« Letzte Änderung: 20. Juli 2007, 17:56:12 von paps » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 20. Juli 2007, 23:13:06 »

Hallo Gerda,

willkommen im Club der Gelackmeierten!!!
Hilft dir zwar nicht viel, aber ich fühle mit dir!

Gruß
mongo
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Gerda
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« Antworten #4 am: 21. Juli 2007, 20:38:28 »

Danke für die informativen Antworten!
Mein größtes Problem ist das Auto.  Ich habe Regelinsolvenz beantragt.  Das Insolvenzverfahren ist vor ca.  einer Woche eröffnet worden und Schwupp folgten die Rücklastschriften.  Telefon, Strom etc.  ist egal.  Ich bin eh nicht mehr im dem Laden.  Das Gewerbe habe ich abgemeldet.  Aber das Auto! Es ist finanziert! Die Bank hat mich bereits angeschrieben und fordert zwei Raten umgehend zu überweisen.  Allerdings wird diese Bank ja eh als Gläubiger vom IV angeschrieben, oder? Was passiert jetzt? Muss ich das Auto zurückgeben? Wird der Bürge angeschrieben? Am liebsten würde ich das Fahrzeug eigentlich los werden. . . . . . .
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« Antworten #4 am: 21. Juli 2007, 20:38:28 »



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paps
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« Antworten #5 am: 21. Juli 2007, 23:24:39 »

Das obliegt der Bank.

Sie könnten insofern einwirken, als dass sich der Bürge bei der Bank meldet und die Raten weiterzahlt.

Da sie aber eh das Auto loswerden wollen....
Schade um den Bürgen, der wird dann auch nach Verwertung zur Kasse gebeten werden.
Sollte es so eintreten, unbedingt den IV davon informieren, dass sich Ihr Gläubiger an den Bürgen hält.
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