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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:31:12 *
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Autor Thema: Rückübertragung einer Rentenversicherung  (Gelesen 1158 mal)
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freewoman
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« am: 08. März 2010, 16:15:04 »

Hallo Miteinander!

Ich habe meine Rentenversicherung (ich bin Versicherungsnehmer) 5 Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an meinen Ehemann mit allen Rechten und Pflichten abgetreten. Nun soll diese Versicherung wieder in vollem Umfang an mich rückübertragen werden. Mein Ehemann gibt diese wieder an mich frei. Der Beschluss über die Restschuldbefreiung wurde am 11.11.2009 erlassen, der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens erging am 18.01.2010.
Hat der Treuhänder auf diese Rentenversicherung Zugriff?
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« Antworten #1 am: 08. März 2010, 19:34:22 »

Nur soviel.
Eine vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügung an einen Verwandten ist 10 Jahre lang anfechtbar.

Ist es eine reine RV ohne Kapitalauszahlungsmöglichkeit in der Ansparphase, sollte die Rückübertragung möglich sein.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #2 am: 09. März 2010, 12:03:43 »

Hallo Paps!

Erst mal vielen Dank für die Info.  cheesy

Als ich die Versicherung abgetreten habe, war ich noch nicht verheiratet, das war 2 Jahre vor Eheschließung und damals im Jahr 2001 war die Insolvenz noch gar nicht absehbar.

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine RV mit Kapital- / Rentenwahlrecht. Ist dann die Rückübertragung auch möglich ohne dass der TH Zugriff hat?

Merci!!
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« Antworten #3 am: 09. März 2010, 20:16:17 »

In der WVP hat er natürlich keinen Zugriff.

Ich sehe ehr die Gefahr der Falschaussage im Insoantrag bezüglich der Vermögenswerte.
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« Antworten #4 am: 10. März 2010, 09:49:01 »

Hallo Paps!

Ich habe die Versicherung im Inso-Antrag aufgeführt, der IV wollte diese Versicherung kündigen obwohl sie abgetreten ist. Da gab es sogar einen Rechtsstreit zwischen dem IV und der Versicherungsgesellschaft. IV hat den Prozess verloren.

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« Antworten #4 am: 10. März 2010, 09:49:01 »



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« Antworten #5 am: 10. März 2010, 19:58:24 »

Dann ist ja alles o.k.
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« Antworten #6 am: 11. März 2010, 10:53:08 »

Hallo Paps!

Vielen Dank, wo in der InsO kann ich denn nachlesen, dass der TH nach Rückübertragung nicht an die RV ran kommt?
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« Antworten #7 am: 11. März 2010, 19:23:24 »

§§ 35, 200, 290-300 InsO
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« Antworten #8 am: 12. März 2010, 10:14:23 »

Hallo Paps!

Vielen herzlichen Dank für Deine Bemühungen !!!   cheesy
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Tags: Freigabe Abtretung 
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