Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 03:13
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:13:33 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Rückzahlung KFW Gründungsdarlehen  (Gelesen 1335 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
hanshabenix
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 43

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


Ruiniert Saniert Etabliert


WWW
« am: 08. September 2011, 21:47:43 »

Hallo  zusammen,

wenn jemand den KFW Kredit nichtmehr zurück zahlen kann,wie  ist dann  das Prozedre ?
Hausbank ist  die Sparkasse  und  die  fordern  jetzt  den  vollen  betrag zurrück.
Darlehensbetrag  war 20.000€ geführt über 2 Konten
1.  mit  4.000
2. mit 16.000
Also  16  von der  KFW  und  4  von der  Sparkasse.
Die  KFW hat  der  Sparkasse 16.000 überwiesen.  Somit  hat  die  Sparkasse   doch  nur  einen Anspruch  auf  4000€.
Die fordern aber  die Gesamte summe  also   20.000 + Zinsen.
Das  ( Gesamte) Darlehen  wurde  durch  die  Sparkasse  gekündigt.
Die  haben doch  nur  einen  Anspruch  auf   die  4.000 der  rest   mus  doch   über die  KFW  abgewickelt werden.......oder  wie ???

Hat  jamand  damit   Erfahrungen  gemacht?


Gespeichert

Ruiniert saniert Etabliert www.schuldenfrust.de
Pauli
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 166

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 23



« Antworten #1 am: 09. September 2011, 10:03:51 »

Hallo!
Die KFW ist doch nur der Bürge! Das Geld hat die Sparkasse gezahlt
und bekommt es somit auch zurück!
Gespeichert
hanshabenix
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 43

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


Ruiniert Saniert Etabliert


WWW
« Antworten #2 am: 09. September 2011, 10:13:24 »

Es ist ein  von der  KFW refinanziertes Darlahen.
Die Sparkasse  hat   also  die  16.000 von der  KFW  lediglich an den Darlehensnehmer  weitergeleitet.
Eigenes geld der  Sparkasse  sind   nur  die  4.000.

Darum  meine  Frage  rougi
Gespeichert

Ruiniert saniert Etabliert www.schuldenfrust.de
Pauli
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 166

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 23



« Antworten #3 am: 09. September 2011, 19:10:12 »

Trotzdem bleibt es, wie ich beschrieben habe,
die Sparkasse stellt den Ausfall fest!
Gespeichert
hanshabenix
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 43

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


Ruiniert Saniert Etabliert


WWW
« Antworten #4 am: 09. September 2011, 22:15:40 »

Seltsam, und  warum wollen die  dann  mit der KFW  rücksprache halten  wegen   dem vergleicsangebot ?

Gespeichert

Ruiniert saniert Etabliert www.schuldenfrust.de
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. September 2011, 22:15:40 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Schuldenreiter
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


« Antworten #5 am: 14. September 2011, 09:10:50 »

Seltsam, und  warum wollen die  dann  mit der KFW  rücksprache halten  wegen   dem vergleicsangebot ?



Weil die KfW zu 80% für diesen Kredit bei Ausfall haftet. Die Sparkasse kann nicht einfach ein Vergleichsangebot annehmen und der KfW die Rechnung präsentieren. Ist natürlich komplizierter, aber verständlich oder?
Gespeichert
hanshabenix
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 43

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


Ruiniert Saniert Etabliert


WWW
« Antworten #6 am: 14. September 2011, 10:26:49 »

Das ist ja  alles  schon  klar.
Die Sparlasse  muss  der  KFW (  NRW Bank ) das Vergleichsangebot vorlegen.

Die Frage ist immer noch auf welchen Anteil die Sparkasse einen Anspruch hat.

Nach meinem Verständnis wird  die NRW  Bank  das  ganze   gar nicht  mehr  anfassen, weil viel zu klein und der Spüarkasse die  Eintreibung  überlassen.( Ist  ja auch  einfacher  )
Einfacher heisst  aber nicht   rechtens.
Es  sind   zwei Darlehensverträge somit auch zwei Vorgänge. Jetzt  könnte  man  sagen   KFW und  Scharkasse  sind als  eine  Einheit  zu betrachten. das  wäre dann ja  ein "Koppelgeschäft" und  das  ist  in  Deutschland  verboten.

Somit kann die Sparkass gar keinen Anspruch auf die volle Summe haben  sondern  nur auf  ihren Anteil ( 4.000).

So  jedenfalls  meine rechtsauffassung....kann  mich  aber  auch  irren



Gespeichert

Ruiniert saniert Etabliert www.schuldenfrust.de
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« Antworten #7 am: 14. September 2011, 12:00:27 »

Du irrst!

Zitat
Fördermittel stellt die KfW auf zwei Arten zur Verfügung:
als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss.
Zuschüsse zahlt die KfW direkt an den Antragsteller/Berechtigten aus. Die Vergabe von Darlehen erfolgt über die Hausbank
des Antragstellers. Ohne eine Hausbank ist es nicht möglich, ein solches Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der
Darlehensvertrag entsteht dementsprechend zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank. Die KfW refinanziert
der Hausbank den vergebenen Kredit lediglich zu günstigen Konditionen, steht aber mit dem Antragsteller in keinem
Rechtsverhältnis.

Gespeichert
hanshabenix
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 43

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


Ruiniert Saniert Etabliert


WWW
« Antworten #8 am: 14. September 2011, 15:53:34 »

Ah  ja,
und warum  will die  Sparkasse  erst  Rücksprache mit der  KFW wegen dem Vergleichsangebot halten ?
Die  Sparkasse  hat  ihr  Geld   durch  die  KFW  doch bereits  zurück  erhalten

So kann das  nich  laufen
Gespeichert

Ruiniert saniert Etabliert www.schuldenfrust.de
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« Antworten #9 am: 14. September 2011, 21:03:22 »

das kann dir doch egal sein woher die Spk. das Geld hat. Ich kann ja auch nicht sagen " Die Bank hat das Geld vom Kapitalmarkt, möge der doch bei mir eintreiben!"

Du hast einen Vertrag mit der Sparkasse, ob diese den Betrag refinanziert bekommt ist nicht dein Problem und das sie bezüflich eines Vergleichsangebotes mit diesem Refanzierer sprechen ist doch nicht ungewöhnlich, ändert aber nichts am eigentlichen Fakt. Wer hat denn das Geld überwiesen? Ich wette die Sparkasse!
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3589 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz