Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 03:13
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:13:41 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Rückzahlung d. Guthabens aus d. Bk+HK Abrechnung 2009 vom Vermieter?  (Gelesen 376 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Trulla
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 12

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« am: 07. September 2011, 15:18:46 »

ich habe die BK+HK-Abrechnung für das Jahr 2009 im Jahr 2010 erhalten aus der ein Guthaben von 384,-Euro
hervorgeht.
Mein Vermieter zahlt mir den Betrag nicht aus wegen der Insolvenz und will alles dem TH auskehren.

Vom Amtsgericht habe ich den Beschluss v. 9.9.2009 mit folg.Wortlaut:

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhaltung des Schlusstermins sowie rechtskräftiger
Ankündigung d.RSB gemaß § 200 I Inso in Verbindung mit § 304 I Satz 1 Inso aufgehoben.
Die Wohlverhaltensphase endet voaussichtlich am 27.9.2013.

Nun die Frage, muss der Vermieter mir nicht den anteil ca.anteilig Okt-Dez.2009 zurück-
zahlen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 120



« Antworten #1 am: 07. September 2011, 16:21:35 »

Ab der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses steht die Erstattung Ihnen zu.
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2417 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz