Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 03:13
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:13:48 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Rückzahlung der Lohnssteuerjahresaugleich  (Gelesen 918 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Tom3171
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 13. November 2006, 10:18:05 »

Hallo,
wer kann mir sagen was mit den Beträgen ist die vom Lohnsteuerjahresausgleich passiert?
Laut Insoverwalter müssen diese komplett an die Gläubiger abgeführt werden !?
Und dann noch diese Frage :
Ich heirate diese Jahr noch im Dezember.
Dann kann ich ja für das Jahr 2006 noch Steuern zurück fordern ...oder ?
was passiert mit diesem Geld ?
Gespeichert
Tomberg2
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 35

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #1 am: 13. November 2006, 11:03:31 »

Guten Tag,
Solange Forderungen des Finanzamts bestehen, werden diese Rückerstattungen verrechnet und fallen nicht in die Masse. Sind keine Verbindlichkeiten vorhanden, kann das Guthaben ausbezahlt werden, dann aber vielleicht auf ein Konto, das bereits gepfändet ist.
Beim gemeinsamen Jahreslohnsteuerausgleich wird das Gutgaben aufgeiteilt, oder die Aufteilung muss beantrags werden, damit das Guthaben des nicht insolventen Partners ausbezahltt werden kann bzw. auf dessen Konto überwiesen wird. Der andere Teil wird ggf. mit Verbindlichkeiten verrechnet oder nach Prüfung auch ausbezahlt.
Gruß und weiterkämpfen!
Tomberg2
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #2 am: 13. November 2006, 14:29:15 »

Hallo,

im eröffneten Verfahren geht die Erstattung immer zur Masse.
In der Wohlverhaltensphase, also nach Beendigung der Insolvenz, geht die Erstattung zum Schuldner, es sei denn - wie es User Tomberg richtig erklärte - das Finanzamt ist auch Gläubiger des Verfahrens, dann kann es aufrechnen.

MfG

ThoFa
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3472 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz