Hallo und

schreib Deiner Ex einen Brief mit Frist von 2 - 3 Wochen zur Rückzahlung des Betrages, den Du Ihr geliehen hast. Wenn keinerlei Reaktion erfolgt, dann kommt der 2. Brief mit Einschreiben/Rückschein und einer erneuten Frist von 2 Wochen mit der Aufforderung zur Rückzahlung und der Androhung, bei Nichtzahlung den gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist aus dem 2. Schreiben kannst Du dann beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen, wobei Du die dann anfallenden Gerichtskosten natürlich vorstrecken mußt.
Guckst Du hier:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/LG
MissTraut
P.S. Grundsätzlich wurde ich aber vorher jedenfalls versuchen, mit ihr eine gütliche Einigung zu erzielen. Es bleibt Dir letztlich nur der Weg, Deine Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen, wobei es auch immer ein gewisses Prozessrisiko ist, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde.