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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:14:36 *
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Autor Thema: SCHUFA NEGATIVER EINTRAG BEIDE LEBENSPARTNER LÖSCHUNG  (Gelesen 294 mal)
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Meris
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« am: 01. Februar 2012, 18:53:53 »

BITTE UM DRINGENDE HILFE...MEIN MANN WAR DREI JAHRE LANG ARBEITSLOS UND HABEN NUR 500 EURO HARTZ V BEKOMMEN WEIL WIR FÜR MEIN MAN FÜR SEINE EINREISE NACH DEUTSCHLAND EINE VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ABGEBEN MUSSTEN: DAS HEIßT IHM STEHEN BIS HEUTE KEINE SOZIALLEISTUNGEN. WIR HABEN UNS INNERHALB DREI JAHREN UM DIE 4000 EURO ÜBERSCHULDET SIND BEIDE WEGEN VERSCHIEDENER RECHNUNGEN INS SCHUFA EINGETRAGEN WORDEN. JETZT HAT ENDLICH MEIN MANN EIN EINJÄHRIGES ARBEITSVERHÄLTNIS. WIR KÖNNEN KÄMPFEN MIT MONATLICHEN RATEN DIE SCHULDEN INNERHALB VON EINEM JAHR ABZUGLEICHEN. WAS BEI EINEM LOHN VON 1400 EURO SCHWIERIG SEIN WIRD.

MEINE FRAGE LAUTET NUN.

WAS IST WENN WIR TATSÄCHLICH DIE SCHULDEN INNERHALB VON EINEM JAHR BEGLICHEN HABEN , WIE KÖNNEN WIR BEIDE AUS DER SCHUFA RAUS IST DAS ÜBERHAUPT MÖGLICH. ICH WURDE BESTIMMT X MAL EINGETRAGEN : ICH HABE KEINE SELBSTAUSKUNFT BEI DER SCHUFA GEMACHT WEIL ICH WEIß DASS WIR DA SCHON X MAL EINGETRAGEN WORDEN SIND: KÖNNEN WIR IRGENDWIE WIEDER ES GUT MACHEN????

EINERSEITS DENKE ICH MIR SCHUFAEINTRAG =  KEINE NEUEN SCHULDEN MEHR!! NUR DAS BERUHIGT MICH MANCHMAL : ABER MAN  GIBT UNS NICHT MAL 100 EURO BANKÜBERZIEHUNG WEIL EBEN DIE BANK DAS SIEHT. PEINLICH PEINLICH. ICH HATTE SOGAR MAL EIN HAFTBEFEHL BEKOMMEN WEGEN EINER STROMRECHNUNG VON ACHTHUNDERT EURO . DIE IST JETZT GOTT SEI DANK ERLEDIGT. ABER ES STEHT HALT DRIN UNSER ANSPRECHPARTNER HAT MIR GESAGT NACH DEM ICH VON IHM HUNDERT EURO ÜBERZIEHUNG VERLANGE DASS DAS HAFTBEFEHL GEKOMMEN IST . DAS WAR NUR WEIL ICH NICHT ZUR ABGABE DER EIDESSTATLICHE VERSICHERUNG NICHT GEGANGEN BIN ES IST ABER ERLEDIGT !!!GOTTSEI DANK!! JETZT WIE KOMME ICH AUS DER SCHUFA RAUS ICH HABE X NEGATIVE EINTRAGUNGEN MEIN MANN AUCH!!  cry cry cry
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Insoman
Moderator
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Beiträge: 564

Danke
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« Antworten #1 am: 01. Februar 2012, 20:41:22 »

Guten Tag,
zu der Problematik der Negativeinträge gibt die Schufa folgende Auskunft:

Zitat
Beispiele für Speicherfristen

Entfernt werden z.B. Informationen:

   - zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung und
   - über Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
   - zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, auch nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres
      ab Aufzeichnung
   - aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren; auch früher, falls die Löschung             
     beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird
   - Insolvenzmerkmale, einschließlich der Erteilung der Restschuldbefreiung, bleiben in der Regel drei Jahre zum
     Ende des Kalenderjahres gespeichert.
   - zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, drei Jahr nach deren Erledigung

und weiter:

Zitat
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden:

    die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt,
    der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €,
    die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,
    es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

Trifft eine dieser Voraussetzungen nicht zu, bleibt die Forderung wie bisher als "Erledigt" bis zum Ende der Speicherfrist (in der Regel drei Jahre) im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.

Quelle: www.schufa.de
« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 20:47:05 von Insoman » Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Tags: FINANZ  Schulden schufa 
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