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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:14:51 *
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Autor Thema: SCHUFA-Vorlagebrief: Unterlassung d. Weiterg. v. Scoredaten  (Gelesen 3146 mal)
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weiß was
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« am: 26. Dezember 2003, 15:39:00 »

Vorlagebrief unbegrenzt weiterleiten...
 
 
SCHUFA HOLDING AG
Hagenauer Str. 44
65203 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)6 11-92 78 0 "
Fax: +49 (0)6 11-92 78 109 "


Betreff: Unterlassung der Weitergabe von Scoredaten


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie dazu auf, es zu unterlassen, den betreffenden
Scorewert nach dem Score System ASS an auskunftbegehrende
Vertragspartner zu übermitteln und für den Fall der Zuwider-
handlung einen Betrag von bis zu € 250.000 zu zahlen
(AG Hamburg, Urteil vom 27. Juni 2001 Aktenzeichen: 9 C 168 / 01).

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüssen



Quelle: http://www.argedaten.at/news/20020110.html
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« Antworten #1 am: 26. Dezember 2003, 18:07:00 »

Hallo, unbekannter Gast!

Vielen Dank für Deinen interessanten Beitrag, den wir sowohl als Newsartikel auf der Startseite, als auch als entsprechende Vorlage in unserer Rubrik "Musterbriefe" veröffentlichen werden.

Gruß vom Moderator
jafern
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« Antworten #2 am: 24. April 2004, 16:47:00 »

Dieser Brief kann sicher an die Schufa gesendet werden. Nur bekommt derjenige, der diesen Brief an die Schufa schickt, keinen Kredit, kein Handy mit Vertrag und diverse weitere Dinge nicht mehr. Banken rufen auch im Hinblick auf Basel II diesen ScoreWert ab. Sollte dieser von der Schufa verweigert werden, wird die Kreditentscheidung negativ ausfallen, außer der Kreditnehmer hat freies liquides Vermögen, dass er als Kreditsicherheit zu Verfügung stellt. Dies dürfte aber bei Personen, die diesen Brief nötig haben, in der Regel nicht der Fall sein.
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« Antworten #3 am: 14. Mai 2004, 03:21:00 »

mal ganz zu schweigen davon das dieser entschluss vom gericht nicht verallgemeinert werden kann, was auch jeder anwalt bestätigen wird.

denn der gerichtsentschluss bezieht sich nur eine person und auch weiter wurde in dem urteil mit fest gesetzt das es auch nur für diese eine person gilt.

also jeder der gerne ohne den score wert der schufa leben möchte muss schon selber klagen.

wobei das sicherlich nicht sinnvoll ist, wie schon mein vorgänger schrieb!
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« Antworten #4 am: 22. Mai 2004, 05:52:00 »

Den Brief kann man sich auch sparen, wenn bereits ein Eintrag in Schuldnerverzeichnissen vorliegt (Amtsgericht). Da wird der Score Wert auch nicht übertragen.

Wenn in der Schufa-Auskunft steht, dass man der Score-Übermittlung widersprochen hat, dann kann man sich bei Banken etc. auf kritische Nachfragen gefasst machen oder man wird bei Unternehmen, die Ihren Kunden nicht kennen direkt abgelehnt.

Normalerweise sollte jeder der Anfragen an die Schufa schickt wissen, dass der Score schlicht und ergreifend eine Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet. Diese liegt nach den Daten, die ich einmal bekommen habe zwischen 1,?% und irgendwas um die 30% (aktuell?)

Generell greifen Banken aber bei Kreditentscheidungen auch auf den weiche Merkmale wie z. B. Zusammenarbeit zurück. Dieses Merkmal ist beim nicht weitergegebenen Scorewert nicht wirklich toll.

Herzliche Grüße
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« Antworten #4 am: 22. Mai 2004, 05:52:00 »



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