Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:14:58 *
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Autor Thema: SChulden für andere  (Gelesen 1283 mal)
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« am: 07. Januar 2004, 10:52:00 »

Schulden für andere ist immer noch ein tabuisiertes Thema in der Schuldnerberatung. Betroffene Frauen, die durch Bürgschaften für ihre Lebenspartner oder Ehemänner finden Unterstützung bei der \"Initiative für bürgschaftsgeschädigte Frauen\", die bundesweit kostenlos beratend tätig ist.

Wenn Sie Ihre Seite verlinken möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Webmaster in Verbindung. Danke !

[ Diese Nachricht wurde editiert von : ThoFa on 25-01-2006 07:52 ]
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« Antworten #1 am: 15. Januar 2004, 18:51:00 »

Oha, das betrifft nicht nur Frauen. Auch Unternehmer und solche, die es werden wollen, gelangen auf Grund Unerfahrenheit in solche Schuldenstrudel. Wenn man, wie auch ich, schon einmal für andere gebürgt hat, die Firma dann den Bach herunter geht, steht man ganz schön dumm da, weil man z.B. vergessen hat, die Bürgschaft zu kündigen.  Erster Tip, den ich geben kann, bei einer Verschuldung, nicht die Fehler bei anderen suchen. Punkt zwei, die Verbindlichkeiten sortieren, auflisten. Drittens, nicht warten, sondern sofort professionelle Hilfe suchen und das aktiv. Jede gute Rechtsanwaltskanzlei bietet solche Möglichkeiten.

Um Himmels Willen keine Neu- oder Umverschuldung forcieren. Das geht garantiert in die Hosen. Nicht andere haben die Schulden gemacht, sondern ich. Empfehlenswert sind auf jeden Fall Vergleichsverhandlungen. Lieber eine kleine Rate zahlen, als nichts zu tun.

Bis demnächst.

moneyjoker


PS: Anfrage an den Admin. Gibt es ein Banner, dann sendet mir mal einen HTML-Code für diese Seite
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« Antworten #2 am: 16. Januar 2006, 10:56:00 »

Wie kann ich für mich eine eigene Insolvenz anmelden,obwohl ich durch meinen Mann, mit Schulden bezahlen muß. Es geht um ein Konto von meinem Mann zum dem ich Zugang hatte (Gehaltskonto)und einem Darlehn das ich mit unterschreiben mußte! Hatte und habe aber selber kein Einkommen. Meinem  Mann ist nichts zu pfänden und er bekommt auch kein Konto mehr. Mein Persöhnliches Konto wird aber gepfändet wenn ICH nicht mtl. 100 .- € von den Schulden abbezahle. Die Putzstelle die hatte , habe ich verloren weil auf meine Arbeitsstelle eien Pfändung kam !!!
Kann ich nicht selber eine Insolvenz beantragen für die Hälfte der Schulden die die Bank von mir fordert? Mein Mann belügt mich schon seid Jahren in dem er immer sagt :Insolvenz ist in Arbeit beim Anwalt!! Leider haben wir Schulden Aufgrund einer Firma die mein Mann mit seinem Bruder hatte , er ist immer noch Mitinhaber ,arbeitet aber schon seid 8 Jahren nicht mehr in der eigenen Firma ,sondern wo anders. Da es sich auch um seine eigene Familie( geht um Familienstreid mit Erbe usw.) geht und er anscheindent desswegen nichts unternimmt um aus der Missere herauszukommen. Wir haben zwei Kinder ,die beiden leben noch zu Hause Tochter 19 besucht die Schule und der Sohn 23 hat auch kein eigenes Einkommen ,will jetzt studieren gehen. Ich weis mir keinen Rat mehr , ich hätte schon längst die Scheidung eingereicht wenn ich wüßte ,wie ich dieser Sache rauskäme!!!
Kann mir jemand einen Rat geben wegen einer Insolvenz.
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« Antworten #3 am: 28. Januar 2006, 02:51:00 »

Nun mal langsam... Klar ist das man bei einem Kreditvertrag als Bürge haftbar ist.  Davon geht die Bank erstmal aus, und der Gesetzgeber auch.
Bevor es nun an die Zahlungen geht ist zu prüfen ob die Bank bei Unterschriftsleistung Ihre Pflicht erfüllt hat und den Bürgen auf bonität überprüft hat. War den die Ehefrau zur Zeit der Unterschriftsleistung Hausfrau ohne Einkommen wird die Kreditprüfung bzw die Bank in Erklärungsnot kommen und dicke backen machen. Nun ist es natürlich nicht soleicht sich aus dieser Bürgschaft zu stehlen, jedoch sollte man sich dieser Machtposition bewußt sein und diese Handhabe diplomatisch verkaufen.
Wenn man nur ein kleine Loch im Panzerglas endeckt hat und dieses mit Anspruch auf erfolg kann man mit den Leuten reden, und wenn die Bank die Versäumnisse erkannt hat wollen die sogar wieder reden.
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« Antworten #4 am: 20. Februar 2006, 17:23:00 »

\"\"\"\"\"\"Bevor es nun an die Zahlungen geht ist zu prüfen ob die Bank bei Unterschriftsleistung Ihre Pflicht erfüllt hat und den Bürgen auf bonität überprüft hat. War den die Ehefrau zur Zeit der Unterschriftsleistung Hausfrau ohne Einkommen wird die Kreditprüfung bzw die Bank in Erklärungsnot kommen und dicke backen machen. Nun ist es natürlich nicht soleicht sich aus dieser Bürgschaft zu stehlen, jedoch sollte man sich dieser Machtposition bewußt sein und diese Handhabe diplomatisch verkaufen. \"\"\"\"

Das ist richtig erst prüfen lassen ob die Bank Sie als Bürge überhaupt hätte einsetzen lassen dürfen!!!
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« Antworten #4 am: 20. Februar 2006, 17:23:00 »



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