Zuerst mal Sorry, dass ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt habe.

Es ging mir mit der Frage nach der Vormundschaft mehr um das Alter bei der Übertragung und ob demzufolge Ihre Zustimmung hätte erfolgen müssen /bzw. Sie hätten informiert werden müssen.
Keines Falls sollte das in Richtung geistige Behinderung gehen. Das das nicht so ist war eigentlich aus der bestehnden Ausbildung abzuleiten.
Zu dem Problem Ihres Sohnes nur soviel:
Er ist in einem Alter, wo er selber über seine Finanzen bestimmen sollte.
Sicherlich kein einfaches Thema, wenn er sich so in Abhängigkeit zu seinem Vater begeben hat.
So wie ich das sehe, dürfte auch er schon jetzt hoch überschuldet sein.
Vielleicht können Sie ihn ja auch mal zu einer unverbindlichen Beratung bei einem Schuldenberater bewegen.
Früher oder später wird er merken, dass hier einiges schief läuft.
Bis dahin wird es für Sie sicherlich noch einige schmerzliche Stunden geben.
Zu ihrem Problem.
Wenn Sie in Inso gehen, sollten Sie vorab prüfen, ob der unpfändbare Anteil ihres gehaltes ausreicht, gemeinsam mit ihrem neuen Partner den Kredit weiter zu bedienen.
Es nützt nichts, wenn Sie wegen der Pfändungen nicht mehr in der Lage sind, sich am Kredit zu beteiligen und auch ihr neuer lebenspartner in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Dann lieber über den Weg der EV in Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern treten.