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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:05:19 *
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Autor Thema: Santander Bank und Insolvenz  (Gelesen 2105 mal)
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lissi805
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« am: 06. November 2010, 12:39:41 »

Hallo ,

ich bin seit Juni09 in Insolvenz .
ich hatte einen Kredit und ein Konto bei der GE Money Bank ,die ist zusammen zur Santander Bank gegangen im Juli09.
Jetzt bekomme ich von der Santander Bank Post ,wo mein altes Konto an ein Anwaltsbüro übergeben wurde ,um
das Saldo einzufordern.ich habe auch einen neuen Kontoauszug seit 1 jahr
bekommen .
Das Konto wurde mit zur Insolvenz hinzugefügt im Juni 09.
was passiert nun ?
Können die Geld einfordern ?

danke für die Antworten im vorraus.
lissi



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Pauli
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« Antworten #1 am: 06. November 2010, 13:14:11 »

Nein, können die nicht!
Schicken Sie einfach einen kurzen Info-Brief,
dass Sie in Insolvenz sind und teilen Sie denen
die Aktennummer und den IV mit.
Dann wird die Angelegenheit für Sie erledigt sein!
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lissi805
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« Antworten #2 am: 06. November 2010, 13:27:32 »

hallo Pauli,
danke für die Antwort.
da bin ich beruhigt , werde am Montag  die gleich informieren.
Da ich das Konto ja auch in der Insolvenztabelle habe ,erlöscht  dieses Konto dann nach den
6Jahren ?

Gruß Lissi
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Pauli
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« Antworten #3 am: 06. November 2010, 13:34:28 »

Haben die das Konto denn nicht
sowieso schon gekündigt gekündigt?
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lissi805
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« Antworten #4 am: 06. November 2010, 13:54:25 »

hallo Pauli ,
habe nochmals nach geschaut ,dass Konto wurde von denen noch nicht gekündigt.
Im August 09 haben sie mir angeboten ,dass Konto zu begleichen ,aber da war ich  auch   schon in Inso
und hätte auch gar nicht das Geld dazu gehabt.

Was passiert wenn ,das Konto nicht gekündigt wurde?
Muss ich dann doch noch begleichen ?

Gruß lissi
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« Antworten #4 am: 06. November 2010, 13:54:25 »



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Pauli
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« Antworten #5 am: 06. November 2010, 14:06:52 »

Nein, begleichen musst du das nicht mehr-
gehört doch mit in die Insolvenzforderungen.
Ich denke dass durch die Fusion einfach bei
denen geschlampt wurde und niemand die Insolvenz
eingetragen hat.
Spätestens, wenn die von Dir ein Schreiben bekommen,
werden die das Konto kündigen!
Auf jeden Fall bekommen die kein Geld mhr von Dir!!!  wink
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« Antworten #6 am: 06. November 2010, 14:11:11 »

hallo Pauli,

vielen dank für die schnelle Antwort.

gruß lissi
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« Antworten #7 am: 06. November 2010, 14:32:51 »

Die Bank muss das Konto nicht zwangsläufig Kündigen bez. der Insolvenz.
Lediglich die angelaufenen Beträge VOR Insolvenzeröffnung gehören zu den Insolvenzforderungen.

Was aber mit den NEUEN Beträge wie z. B. Kontoführungsgebühren etc.! Diese Beträge wären somit Neuschulden und müssen sehr wohl vom Kontoinhaber beglichen werden.

Wenn das Konto nicht mehr genutzt werden soll, dann sofort Kündigen mit dem Verweis auf die Inso!
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« Antworten #8 am: 06. November 2010, 14:41:34 »

Hallo ,

die Bank wurde doch über die Inso  informiert.
also ich kündige das Konto sofort am Montag.
hätte der Insolvenzverwalter nicht  mich drauf hinweisen müssen ?
darf ich das Konto kündigen oder muss ich das mit dem TH machen ?

danke .lissi
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« Antworten #9 am: 06. November 2010, 14:44:52 »

noch in nachtrag
wieso bekomme ich erst nach 1 jahr wieder mal einen Kontoauszug von denen ?
ich habe ja gar keine karte mehr für das Konto.

gruß  lissi
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« Antworten #10 am: 06. November 2010, 15:07:21 »

Um was für ein Konto handelt es sich denn? Ist es Ihr "normales" Gehaltskonto oder lediglich ein Konto in Verbindung mit einem KReditvertrag wie es leider oft gerade von der Santander Bank praktiziert wird?

Im laufenden Verfahren ist ihr TH für Ihre finanziellen Belange verantwortlicht! Somit kann es auch durchaus sein, dass er mehr weis in Bezug auf dieses Konto als sie! Mit Insoeröffnung erlischen erstmal sämtliche Giroverträge mit der Bank. Durch weiterführen des Kontos seitens der Bank entsteht ein sogenannter stillschweigend Neuer Vertrag zwischen der Bank und Ihnen. Im laufenden Verfahren müsste meiner Meinung nach eine Kündigung durch den TH durchgeführt werden.

Fragen sie doch mal bei der Bank nach, ob das Konto überhaupt noch geführt wird.
« Letzte Änderung: 06. November 2010, 15:12:59 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 06. November 2010, 15:24:15 »

Hallo  Fallera,

es war ein normales Gehaltskonto.,auf das seit März 09 nichts mehr eingeht .

ob Konto noch geführt wird , weiß ich nicht .Ich habe ja seit der Insolvenzeröffnung nichts mehr von diesem Konto gehört.

ich habe gerade gefunden die Kündigung des Kontos ,vom 16.06.2009.,von der damaligen GE Money bank .
dazu einen 2.Brief von der Santander 5.08.2009 die mir anbietet,meine Zahlungsverpflichtung gegenüber Ihnen für dieses Konto zu bezahlen.

ist da dein Fehler bei der Verschmelzung der beiden Banken aufgetreten.
Wenn ein konto gekündigt wurde von der GE Moneybank,kann die santander doch nocht auf einmal vierteljährliche Abschlussgebühren verlangen .Oder sehe ich das falsch?

lissi
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Fallera
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« Antworten #12 am: 06. November 2010, 16:46:44 »

Ein Fehler ist das nicht! Es ist normal bei einer Firmenverschmelzung. Die alte GE Money Bank gibt es ja nicht mehr und somit kündigt diese das Konto. Die neue Eigentümerin, die Santander Bank übernimmt jedoch alle Pflichte und Rechte. Ihre Verbindlichkeiten verschwinden durch die Verschmelzung ja nicht einfach. Ein ähnliches Szenario hatte ich bei der Karstadt/Quelle Bank. Ich hatte dort eine Kreditkarte. Nach Abkoppelung des Kreditgeschäftes und Weiterführung durch die Valvois Bank bekam ich auch erst eine Kündigung seitens der KQ Bank und ein paar Tage später eine neue Karte seitens der Valvois Bank für das bestehende Kreditkartenkonto.

Da sie nun einen Brief bez. der Forderung der Santander Bank erhalten haben, gehe ich erstens davon aus, dass sie noch nichts von der INsolvenz wissen und zweitens das Konto derzeit noch geführt ist!

Wie gesagt, die Bank über die Insolvenz informieren und das Konto durch den TH kündigen lassen.
« Letzte Änderung: 06. November 2010, 16:49:32 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 07. November 2010, 08:49:19 »

hallo  fallera,

wie sieht es dann da mit den Gebühren aus ,die die Santander seit Juni09 in Rechnung stellt?

Gruß  lissi
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« Antworten #14 am: 07. November 2010, 12:16:40 »

Ich halte die Gebühren des Girokontos für Insolvenzforderungen. Ein Vertrag besteht so wie es aussieht nicht mehr. Ohne Kündigung würde §§  115, 116 InsO greifen. Ein neuer oder konkludenter Vertrag wurde anscheinend auch nicht geschlossen. Meiner Meinung nach brauchen die Gebühren dann nicht beglichen werden.
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