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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:05:55 *
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Autor Thema: Schadensminderungspflicht bei Zwangsvollstreckung ??  (Gelesen 1710 mal)
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« am: 10. August 2006, 16:20:03 »

Hallo, ich erhoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu finden ob den das alles rechtens ist.

Das Finantzamt hat bei mir zwei offene Kostenrechnungen ( Gesamt 132 Euro )vollstreckt, mittels einer Kontopfändung, eines im minus geführten Konto`s

Die Auswirkungen für mich sind drastisch,nicht nur das das Finantzamt erfolglos gepfändet hat, sonder die Postbank hat mir auch meinen Dispo gekündigt, ich bin seit dem 21.07 Mittellos, das komplette Gehalt wurde von der Bank einbehalten. Ich kann auch meiner Unterhaltspflicht meiner Tochter und deren Mutter gegenüber nicht mehr nachkommen, das Jugendamt leitet bereits die nächste Vollstreckung ein ( deren Aussage war \" sie haben eine Arbeit und Einkommen, wir werde gegen Sie vorgehen\" )

Ich nutze im moment öffentliche Verkehrsmittel ohne zu Bezahlen, um in die Arbeit zu kommen, nur geht mir jetzt auch Essen und als nächstes Insulin aus ( Ich bin Diabetiker und brauche dafür Euro 24.- ) und damit bin ich dan meine Arbeit auch los, als nächste die Wohnung und dan ist mein Leben am Ende.

Ein Leckerbissen an der Sache ist, die Behörde hat eine Kostenrechnung Vollstreckt die sie selber zurückgezogen haben, d.h. wenn ich sogar alles hätte bezahlen können, wäre ich jetzt exakt in der selben Situation, und deshalb ist der ganze Ärger für effektiv 75.- Euro.

Als ich am Finantzamt nach Verhälnismäßigkeit fragte , sagte man mir, ja ab 25.- Euro wird so Verfahren.

Meine Frage, ist hier irgenwo gegen eine Schadensminderungspflicht verstoßen worden, oder ist es schon alles rechtens, das man wegen Zahlungsunfähigkeit von 75 Euro so ne Rechnung präsentiert bekommt.

Antworten, egal wie, sind natürlich erwünscht[addsig]
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 10. August 2006, 18:09:00 »

Hallo,

rechtlich dürfte das FA richtig gehandelt haben, für Sie leider mit schlimmen Folgen.

Die Bank darf auch Ihr Gehalt mit Ihrem Dispo verrechnen, für mich unverständlich hat jedenmfalls das BGH am 22.03.2005 unter Aktenzeichen XI ZR 286/04 so entschieden.

Ihnen bleibt nur sich entweder Geld zu leihen oder umgehend beim Sozialamt vorzusprechen und dort darlehnsweise Hilfe zu beantragen. Lassen Sie sich dort nicht abwimmeln, die sind zur Hilfe verpflichtet.
Zudem machen Sie unbedingt schnell ein neues Konto auf Guthabenbasis auf und leiten Ihr zukünftiges Gehalt dorthin um.

MfG

ThoFa    
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« Antworten #2 am: 10. August 2006, 18:19:46 »

Danke für die rasche Antwort, das Sozialamt und Arge sagten mir , es gäbe keine Möglichkeit mir zu helfen... tz tz tz , traurig
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 10. August 2006, 19:09:52 »

Hallo,

wie gesagt lassen Sie sich nicht abwimmeln. Lassen Sie sich von denen schriftlich bestätigen, dass sie nicht bereit sind Ihnen zu helfen. Gegen diesen Bescheid könne Sie dann vor gehen. Notfalls verlangen Sie ein Gespräch mit dem Amtsleiter.

MfG

ThoFa
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