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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:06:19 *
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Autor Thema: Scheidung und Kosten  (Gelesen 738 mal)
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Hannes
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« am: 18. Mai 2011, 11:02:59 »


Guten Tag an die Mitstreiter Hier !

Bei mir geht es um meine Scheidung die jetzt kurz bevor steht.
ich bin noch im Verfahren das seit Nov.10 .
Ich habe einen gerichtsbeschluss wo festgelegt wurde das ich monatlich ab Scheidung 60 Euro bezahlen soll.
Das kann ich aber nicht,da ich nur 900 Euro Nettoeinkommen habe.
Nun weiß ich nicht weiter soll ich das bei meiner Th. nachmelden als Schulden ?
-meine damit in die Inso. melden oder ?

Für eine oder mehere Antworten wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Gruß Hannes
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« Antworten #1 am: 18. Mai 2011, 12:32:16 »

Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um Unterhaltsschulden. Das wären Neuschulden und haben nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun bzw. können auch nicht nachgemeldet und müssen somit auch bezahlt werden.
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« Antworten #2 am: 18. Mai 2011, 13:27:45 »

Danke dir Fallera !

Aber leider hilft mir die Antwort nicht weiter.
Weiß auch nicht was Oder wie du auf das Wort Unterhaltsschulden kommst ! ?

Das ist die Rate wo ich wenn die Scheidung hinter mir habe die Gerichtskosten und den Anwalt bezahlen muß .
Angenommen es kostet mir 1200 Euro müßte ich dann 20 Monate lang jeweils 60 Euro zahlen. Ich weiß auch nicht ob diese summe geteilt wird auf beide ?
Und da ich das bei 900 Euro schlect kann wo meine Miete schon 400 Euro kostet wollte ich hier mal um Rat fragen , da ich auchRestschuldbefreiung mit beantragt habe.

Lieben Dank Hannes
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Fallera
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« Antworten #3 am: 18. Mai 2011, 13:30:13 »

Ah ok! Also Prozesskosten! Sie sollten Ihre Fragen auch mal genauer formulieren!
Haben Sie Prozesskostenhilfe beantragt?

Wie auch immer! Auch diese Prozesskosten sind Neuschulden und müssen bezahlt werden! Wenn der Gerichtsbeschluss nach Insolvenzeröffnung kam!
Neuschulden können nicht nachgemeldet werden und unterliegen auch nicht einer evtl. RSB.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2011, 13:35:39 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 18. Mai 2011, 14:01:40 »

Sorry Fallera !

Also Prozesskostenhilfe habe ich auch für sachen nach der Scheidung was diese betrifft.
Der Gerichtsbeschluss war vor der Insoeröffnung und zwar genau am 19.10.2010 .
Der Insobeginn ist der 09.11.2010 .

Gruß Hannes
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« Antworten #4 am: 18. Mai 2011, 14:01:40 »



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« Antworten #5 am: 18. Mai 2011, 14:10:36 »

Ich habe einen gerichtsbeschluss wo festgelegt wurde das ich monatlich ab Scheidung 60 Euro bezahlen soll.

-sprich sie sind noch nicht geschieden und haben auch noch keine "Rechnung" vom Gericht bzgl. der Kosten oder?
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« Antworten #6 am: 18. Mai 2011, 14:24:29 »

Nein bin ich noch nicht aber Ich hoffe das jetzt die tage der Termin kommt und habe auch keine Rechnung
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« Antworten #7 am: 18. Mai 2011, 14:26:05 »

Somit sind wir wieder bei Neuforderungen meiner Ansicht nach und die müssen bezahlt werden.
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« Antworten #8 am: 18. Mai 2011, 14:36:53 »

Na schön ! Und von was ?
Ich habe nur 900 Eur Netto Rente bin 100 % schwerbehindert und von meinem Nochar..... hier mit reingezogen in die ganze schei**e . Da werde ich wohl nie Schuldenfrei und hätte mir das ganze ersparen können mit der Inso und Allem .
Da wäre ich mit dem Gerichtsvollzieher wohl besser gekommen. Weil zu holen gibt es bei mir nix.
Danke dir aber Fallera .

Gruß Hannes
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« Antworten #9 am: 18. Mai 2011, 15:02:59 »

Hallo,

wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben dann müssen sie doch eigentlich garnichts bezahlen oder stehe ich auf dem Schlauch?

Die Scheidungskosten werden getrennt bezahlt
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« Antworten #10 am: 18. Mai 2011, 15:05:06 »

Hallo,

wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben dann müssen sie doch eigentlich garnichts bezahlen oder stehe ich auf dem Schlauch?

Die Scheidungskosten werden getrennt bezahlt

Das kommt darauf an ob volle oder nur anteilige PKH bewilligt wurde!
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« Antworten #11 am: 18. Mai 2011, 15:19:58 »

Wo soll man denn das sehen auf dem Blatt ob mir volle oder Anteilige Prozesskostenhilfe bewilligt wurde ??????
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« Antworten #12 am: 18. Mai 2011, 15:24:30 »

Na wenn beschlossen wurde, dass Sie 60 EUR Rate zahlen müssen, dann wurde keine volle PKH bewilligt sondern nur Anteilig!

Was steht denn in dem ominösen Beschluss überhaupt drinnen? Bitte den genauen Wortlaut!
« Letzte Änderung: 18. Mai 2011, 15:29:00 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 18. Mai 2011, 16:15:35 »

In dem Beschlußsteht :

Dem Antragsteller wird für das Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ....beigeordnet.
Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers wird die Zahlung monatlicher Raten von 60 Euro gemäß der nur für den Antragsteller beigefügten Anlage festgessetzt.
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« Antworten #14 am: 18. Mai 2011, 18:22:50 »

Also, somit bekommen sie anteilig PKH! Die 60,00 EUR monatlich entsprechen praktisch ihrem Eigenanteil!
Sie können dagegen Beschwerde einlegen und müssen somit wieder Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird und Sie trotzdem die 60 EUR nicht zahlen, so kann das Gericht die Gesamte PKH aufheben und es kommen weitaus höhere Kosten auf Sie zu.

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