Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 01:09:51 *
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Autor Thema: Scheitern der Selbstständigkeit  (Gelesen 2070 mal)
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« am: 17. September 2009, 13:23:03 »

Hallo, bin neu hier, 39J. und hoffe richtig gelandet zu sein.
Bin mit meiner Selbstständigkeit (Einzelhandelsgeschäft) gescheitert. Sowohl mein Mann und auch ich haben hohe Schulden. Müßten jetzt ja jeder Insolvenz anmelden. Hab tausend Fragen dazu. Ich habe jetzt ja ab sofort gar kein Einkommen mehr. Mein Mann hat auch nur 1200,-€ Netto. Wie gehts jetzt weiter. Wer kann uns helfen.
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paps
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« Antworten #1 am: 17. September 2009, 18:07:49 »

Sind es mehr als 19 Gläubiger?
I.d.R. helfen Schuldnerberatungen.

Ein bischen mehr Angaben zur Anzahl, Art der Gläubiger und Höhe der einzelnen Forderungen braucht ess schon.

Generell ist aber bei Ihnen nichts pfändbar.

GgF kommt sogar noch ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. (ARGE)
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Kruemel
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« Antworten #2 am: 18. September 2009, 08:11:29 »

Danke erstmal, also es sind weniger Gläubiger, so ca. 5. Hab mich gestern noch ein bißchen erkundigt und werde für mich jetzt eine Regelinsolvenz beantragen. Bin für jeden Rat und Tipp dankbar. Weiß jemand was mit der Steuer wird. Muß noch 1 1/2Jahre nachreichen und werde einiges zurückkriegen. Der Teil der Umsatzsteuer ist ja dann logischerweise futsch, aber was wird mit der Einkommenssteuerrückerstattung?
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« Antworten #3 am: 18. September 2009, 09:03:39 »

Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibts auf der Startseite einen Link zu einer kurzen Information.  whistle Die Beratung kostet im Gegensatz zu den gemeinnützigen und karitativen Schuldnerberatungen zwar Geld, ist dafür aber auch auf Unternehmer spezialisiert.
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« Antworten #4 am: 18. September 2009, 11:59:36 »

Danke erstmal, also es sind weniger Gläubiger, so ca. 5. Hab mich gestern noch ein bißchen erkundigt und werde für mich jetzt eine Regelinsolvenz beantragen.

-> das wird nur funktionieren, wenn Sie derzeit noch aktiv eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Sollte die Selbständigkeit bereits aufgegeben worden sein und Sie nicht mehr als 19 Gläubiger oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben, dürften Sie unter die Vorschriften für die Verbraucherinsolvenz fallen. Siehe dazu Kommentar von Paps sowie den § 304 InsO.  In diesem Fall helfen öffentliche Schuldnerberatungsstellen ausgezeichnet.


Der Teil der Umsatzsteuer ist ja dann logischerweise futsch, aber was wird mit der Einkommenssteuerrückerstattung?

-> wieso sollte die Umsatzsteuererstattung "logischerweise futsch" sein aber die Einkommenssteuererstattung nicht? Sie dürfen nicht den Denkfehler machen, den viele gerne machen, und Vermögen/Schulden aus der Selbständigkeit von privaten Vermögen/Schulden trennen. Als natürliche Person unterliegen Sie im eröffneten Insolvenzverfahren mit Ihrem gesamten Vermögen dem Insolvenzbeschlag (soweit pfändbar). Es werden auch Ihre gesamten Verbindlichkeiten als Insolvenzforderung im Verfahren erfasst und der Restschuldbefreiung zugeführt und nicht nur die "geschäftlichen".

Sollte Ihnen also im eröffneten Insolvenzverfahren eine Steuererstattung (gleich welche Steuerart) zustehen, so wird diese von IV zur Insolvenzmasse gezogen.

Allenfalls wäre zu prüfen, ob bei gemeinsamer Veranlagung nicht ggf. der Teil der Ehepartners "gerettet" werden kann.

Für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich das grundlegend. Da der Insolvenzbeschlag nach Aufhebung wegfällt, fällt die Steuererstattung (oder sonst. Vermögen) wieder Ihnen zu.

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« Antworten #4 am: 18. September 2009, 11:59:36 »



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« Antworten #5 am: 18. September 2009, 13:10:25 »

Die Selbständigkeit besteht noch und nachdem ich jetzt erfahren habe, daß ich auch die Kredite meines Mannes mit angeben muß, bei denen ich mit unterschrieben habe, werden die Gläubiger etwas mehr. Wegen der Steuerfrage meinte ich ja den Anteil meines Mannes, aufgrund der Kilometerpauschale erwartet uns da eine hohe Rückzahlung. Weiß jemand ob der IV auch die Steuerbescheide jetzt übernimmt, sonst müßte ich ja noch einmal den Steuerberater beauftragen und der wird sich weigern wegen der Insolvenz
« Letzte Änderung: 18. September 2009, 13:12:05 von Kruemel » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 18. September 2009, 18:45:58 »

Im Insolvenzverfahren ist der IV für die Abgabe der Erklärung zuständig.

Wenn ihr Mann auch in das Insoverfahren muß, ist auch seine Erstattung Masse zugehörig; siehe Feuerwald.
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« Antworten #7 am: 19. September 2009, 08:08:54 »

Im Insolvenzverfahren ist der IV für die Abgabe der Erklärung zuständig.

Wenn ihr Mann auch in das Insoverfahren muß, ist auch seine Erstattung Masse zugehörig; siehe Feuerwald.

Entschuldigung, daß ich noch mal nachfrage, also der IV macht auch  die alten, offenen Steuererklärungen? Mein Mann wird mit der Privatinsolvenz folgen müssen. Aber erst ein, zwei Monate später.
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« Antworten #8 am: 19. September 2009, 21:42:58 »

Ob er die macht, oder schätzen lässt ist doch egal, es sind eh Insolvenzforderungen oder eine Erstattung massezugehörig.
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« Antworten #9 am: 22. September 2009, 09:25:53 »

Was wird mit dem Auto im Insolvenzverfahren? Habe noch einen 400,-€ Job und auch mein Mann braucht es für die Arbeit. Läuft auf meinen Namen mit Abzahlung. Könnte es aber noch ablösen, weil nicht mehr viel Raten offen sind. Bleibt mir das Auto und soll ich es ablösen. Bitte gebt mir einen guten Rat.
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« Antworten #10 am: 22. September 2009, 18:06:39 »

Wer steht  im Kaufvertrag?
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« Antworten #11 am: 23. September 2009, 08:13:28 »

Ich hab jetzt nur den einen Vertrag hier und in dem steht "Sicherungsübereignung des Fahrzeuges". Schlecht, oder?
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« Antworten #12 am: 23. September 2009, 20:00:45 »

Schlecht, oder? : Auf jeden Fall Ihr Ablagesystem. 
Einen Kaufvertrag muss es auch irgendwo geben.
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« Antworten #13 am: 24. September 2009, 08:11:34 »

Sehr witzig, hatte gestern nur den Vertrag fürs kleine Auto im Geschäft, den anderen zuhause. In beiden steht das mit der Sicherungsübereignung, eine sinnvolle Antwort wär auch hilfreicher.
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« Antworten #14 am: 24. September 2009, 10:42:16 »

Wer steht  im Kaufvertrag?

Jetzt hab ich erst gelesen, WER steht im Kaufvertrag, nicht was, in beiden steht mein Name
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